eBay-Abmahnung von Rechtsanwalt S. für Wetega UG: OS-Plattform

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S.-Abmahnung: Wetega UG aus 32278 Kirchlengern lässt fehlenden Link zur OS-Plattform abmahnen.

Der uns für Abmahnungen gut bekannte Rechtsanwalt S. mahnt derzeit auch für die Wetega UG ab.

Wer ist die Wetega UG? Ein Blick ins Handelsregister verrät es:

Die Gesellschaft wurde im Jahr 2012 mit einem Stammkapital in Höhe von 100 Euro gegründet. Gegenstand der Gesellschaft soll gemäß Eintragung der Vertrieb und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Werkzeug und Maschinen, sein. Geschäftsführer der Gesellschaft ist mittlerweile (seit 2015) Herr Andreas Zillmer.

Was ist der Grund der Abmahnung?

Vorliegend wird das Fehlen eines nach ODR-Verordnung zwingend erforderlichen Hinweises auf die OS-Plattform abgemahnt. Zu beachten ist, dass das Bereithalten eines auf die OS-Plattform verweisenden Links ebenfalls erforderlich ist und von der beigefügten Unterlassungserklärung umfasst wird.

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Zudem lässt die Wetega UG die vermeintlich entstandenen Abmahnkosten in Höhe von 281,30 Euro geltend machen.

Wie reagieren Sie richtig auf die vorliegende Abmahnung?

Es ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich die Pflicht dazu besteht, auf die OS-Plattform hinzuweisen und einen diesbezüglichen – anklickbaren – Link zu veröffentlichen.

Fehlt diese Angabe in Ihren Angeboten, so ist dies zunächst durchaus wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Dennoch sollte keinesfalls vorschnell die mitgesendete Unterlassungserklärung abgeben. Dies bürgt im konkreten Fall das Risiko, Vertragsstrafen zu verwirken.

Auch wenn im vorliegenden Fall der geringe Streitwert es verlockend macht, die Unterlassungserklärung ohne große Diskussion in der mitgesendeten Form abzugeben, so müssen wir hiervor eindringlich warnen. Die uns vorliegende Unterlassungserklärung ist schließlich durchaus zu weit gefasst. Ziehen Sie an dieser Stelle unbedingt rechtskundige Hilfe zurate!

Was empfehlen wir im Fall „Wetega UG“?

  • keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben.
  • mit anwaltlicher Hilfe eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und der Gegenseite diese anbieten
  • unter Umständen die Kosten der gegnerischen Abmahnung zum Teil ausgleichen

Wir möchten Ihnen anbieten, kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung zu der erhaltenen Abmahnung zu geben. Anschließend entscheiden Sie, wie es weitergehen soll und ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Also nutzen Sie diese Chance und minimieren Ihr Risiko!

Hier geht’s zur kostenfreien Ersteinschätzung: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Aktuelle Entwicklungen zu diesem Fall finden Sie auch in unserem Blog: http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-rechtsanwalt-S.-fuer-wetega-ug-wg-os-plattform/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 08/2017

Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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