Eheverträge: Was oft schiefgeht und wie man es richtig macht
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"Ein Ehevertrag ist doch wasserdicht, oder?" Diese Frage bekomme ich als Fachanwältin für Familienrecht häufig gestellt. Doch die Realität sieht oft anders aus. Eheverträge, die unwirksam sind oder im Scheidungsfall angefochten werden, können unangenehme Überraschungen bereiten. In diesem Artikel erfahren Sie die häufigsten Fallstricke und wie Sie diese vermeiden können, um sich und Ihre Familie bestmöglich abzusichern.
1. Verzicht auf Betreuungsunterhalt
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf Betreuungsunterhalt. Das ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, weil er die gemeinsamen Kinder betreut und daher nicht arbeiten kann. Ein solcher Verzicht ist regelmäßig unwirksam und kann dazu führen, dass der gesamte Ehevertrag als unwirksam betrachtet wird. Auch wenn Notare diesen Verzicht inzwischen nicht mehr beurkunden, gibt es noch viele Altverträge, die dringend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.
2. Globalverzicht
Ein Globalverzicht, also der Verzicht auf alle wesentlichen Scheidungsfolgen wie Zugewinn, Unterhalt und Rentenausgleich, ist nur in speziellen Fällen sinnvoll. In kinderlosen Ehen und bei beiderseitiger Erwerbstätigkeit kann dies eine Option sein. In allen anderen Fällen wird ein solcher Verzicht meist als unwirksam eingestuft. Es ist wichtig, hier differenziert vorzugehen und nur auf bestimmte Punkte zu verzichten, die für beide Partner fair und nachvollziehbar sind.
3. Unangemessene Benachteiligung
Ein Ehevertrag darf keinen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Das bedeutet, dass Regelungen, die einen Partner stark bevorzugen und den anderen stark benachteiligen, als sittenwidrig und damit unwirksam gelten können. Es sollte stets eine ausgewogene Balance angestrebt werden, um die Interessen beider Partner zu wahren.
4. Zusammenhang von Zugewinn und Altersvorsorge
Ein Verzicht auf den Zugewinn ist möglich, aber es muss geprüft werden, ob das Vermögen in der Ehe auch als Altersvorsorge dient. Besonders Unternehmer, die nicht in klassische Rentensysteme einzahlen, sollten hier vorsichtig sein. In solchen Fällen sind Modifizierungen der Zugewinngemeinschaft dem völligen Ausschluss vorzuziehen oder es sollte eine Kompensation vorgesehen werden.
5. Lebensverhältnisse ändern sich
Lebenssituationen ändern sich – sei es durch den Aufbau eines Unternehmens, Geburten oder andere bedeutende Ereignisse. Ein starrer Vertrag kann in solchen Fällen unpassend werden. Daher ist es wichtig, Eheverträge regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Klauseln, die eine Anpassung des Vertrags ermöglichen, wenn sich wesentliche Lebensumstände ändern, sorgen dafür, dass Ihr Ehevertrag flexibel und relevant bleibt.
6. Verhandlungsvorteil bei Vertragsschluss
Benachteiligende Verträge, bei denen ein Ehepartner eine unterlegene Verhandlungsposition hatte, sind regelmäßig unwirksam. Deshalb ist jede Drucksituation auszuschließen. Es sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um den Vertrag vor der Unterzeichnung zu prüfen. Bei ausländischen Ehepartnern müssen mögliche Verständnisprobleme durch Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers verhindert werden.
Fazit:
Ein Ehevertrag kann eine wertvolle Absicherung sein – vorausgesetzt, er ist rechtlich einwandfrei und berücksichtigt die individuellen Lebensumstände beider Partner. Vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Ehevertrag Sie wirklich schützt!
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Ehevertrag wirklich hält, was er verspricht.
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