Eigentumsschutz in Polen

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Die tatsächliche Lage des Eigentumsschutzes

Mit der niedrigsten Zahl der Einwohner in der EU – 43 % (neben Kroatien 36 %) (Angaben gemäß der Studie The European Citizents and the intellectual property: Perception, Awarness and Behaviour, S. 69, veröffentlicht durch die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums), die von der Möglichkeit eines rechtmäßigen Zugangs zu den Medien im Internet wissen, ist Polen ein Land, wo die Verletzung des geistigen Eigentums üblich geworden ist. Dies wird durch die jährlichen Berichte der zentralen Stelle für gewerblichen Rechtsschutz bestätigt, denen zufolge die wichtigsten Herkunftsländer für Fälschungen Thailand, China, Tschechien, Polen, Türkei, und Hongkong sind.

Leider leiden darunter auch viele deutsche Unternehmen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, diese massiven Verletzungen und regelrechte Marken- und Produktpiraterie, wodurch der deutschen Wirtschaft jährlich Milliardenschäden entstehen, in diesem osteuropäischen Land effektiv zu bekämpfen?

Die rechtliche Lage

Das effektivste Mittel zur Bekämpfung der Verletzungen des geistigen Eigentums von einem deutschen Unternehmen durch ein polnisches Wirtschaftssubjekt liefert das polnische Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtlich gesehen sind die einschlägigen Vorschriften gut ausgestaltet und dazu geeignet, einem Unternehmer, dessen geistiges Eigentum beeinträchtigt wurde, einen guten Schutz zu gewähren.

Die wichtigsten Straftaten in dieser Hinsicht sind nicht in dem polnischen Strafgesetzbuch enthalten, sondern in den Nebengesetzen – darunter insbesondere im Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie im Patentgesetz. Die erste einschlägige Straftat (Art. 24 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) pönalisiert mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren das Verhalten von jedem, der die äußere Gestalt eines Produkts kopiert oder ein kopiertes Produkt verkauft und so beim Kunden möglichweise einen Irrtum erregt, wodurch dem Unternehmen ein großer Schaden zugefügt wird.

Die zweite Straftat, die in der Praxis eine hohe Bedeutung hat, findet sich im Art. 305 des polnischen Patentgesetzes. Dort wird geregelt, dass mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren das Verhalten einer Person bestraft wird, die in den Geschäftsverkehr Waren einführt, und dabei eine Marke, an der sie kein Recht hat, bzw. eine verfälschte Marke benutzt oder die mit der Marke bezeichneten Waren verkauft.

Was jedoch sehr problematisch ist, ist die Tatsache, dass die polnische Staatsanwaltschaft nicht zu den effektivsten Organen der europäischen Rechtspflege gehört, und langwierige Prozesse, die sich über Jahre hinziehen, sind keine Seltenheit.

Ein Hauptgrund dafür sind die Überforderung der Staatsanwaltschaften und das Fehlen der erforderlichen Kenntnisse des Nebenstrafrechts. Auch die Umwandlung des polnischen Strafprozesses von einem inquisitorischen zu einem kontradiktorischen Verfahren, welche am 1. Juli 2015 durch neue Gesetze erfolgte, hat den Beschuldigten zahlreiche Möglichkeiten verschafft, die Fehler der Staatsanwaltschaft auszunutzen, um einen Freispruch zu ergattern.

Die Absicherung des eigenen Interesses im gerichtlichen Prozess

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich nicht nur auf die Anzeige bei der polnischen Staatsanwaltschaft zu beschränken, sondern auf den Fortgang des Prozesses selbst einzuwirken. Dadurch wird sichergestellt, dass es keine schwerwiegenden Beweise außer Acht gelassen werden, die Anklageschrift wird korrekt und binnen kürzer Zeit formuliert; auch werden die erforderlichen Anträge, z. B. auf die finanzielle Wiedergutmachung während der Gerichtsverhandlungen gestellt. Wie kann man dies erreichen?

Der einzige rechtliche Weg ist, dem Strafprozess als Geschädigter beizutreten, und dann, wenn man den Status einer Partei erhält, den Ablauf der Ermittlungen und den folgenden Prozess zu überwachen.

Wenn Sie wissen oder vermuten, dass das urheberrechtlich geschützte Eigentum durch Surrogate, durch unzulässige Bearbeitungen und Verwendungen von einem polnischen Unternehmen beeinträchtigt wurden, haben Sie gute Möglichkeiten, nicht nur solchem unlauteren Wettbewerb ein Ende zu setzen, sondern auch den entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz zu erlangen.

Wenn Sie eine professionelle Betreuung in einer solchen Rechtsangelegenheit erhalten möchten, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung.


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