Ein Fehler genügt bereits bei einem PKW-Kreditwiderruf!

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Rechtsanwalt Herr Kluck: „Erneut gute Nachrichten für Verbraucher!“

Am 25.Mai 2019 äußerte sich nun auch das OLG Düsseldorf in einem Verfahren zu der Widerruflichkeit von PKW-Krediten.

Doch worum ging es eigentlich?

Inhaltlich hatte sich das OLG Düsseldorf mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Käufer eines PKWs sich von dem zugehörigen Kreditvertrag in Form eines Widerrufs lösen kann. Ein Widerrufsrecht bestand, ebenso war die Frist nicht in Gang gesetzt worden. Zu berücksichtigen galt es, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn dem Verbraucher alle notwendigen Pflichtinformationen mitgeteilt worden sind. Demnach genügt ein Fehler!

Fazit eines Widerrufs?

Widerruft ein Verbraucher seinen Kreditvertrag, wird dieser rückabgewickelt. Rechtsanwalt Herr Kluck führt aus: „Der Verbraucher erhält seine gezahlten Raten von der Bank zurück, im Gegenzug muss er die Darlehenssumme an die Bank zurückzahlen. Da dies jedoch häufig schwierig ist, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag für den PKW zeitgleich ebenso rückabzuwickeln. Das Auto gibt man zurück und erhält dafür die Kreditraten.“

Herr Kluck gibt zu berücksichtigen, dass je nach Gericht der Verbraucher mit Zinsen rechnen muss, oder auch zum Wertersatz verpflichtet werden kann.

Noch ein Tipp: den „Schummeldiesel“ abgeben!

Rechtsanwalt Kluck erklärt: „Der Widerruf stellt eine erfreuliche Möglichkeit dar. Der Kreditvertrag sollte von einem Rechtsanwalt hin auf Fehler in der Widerrufsbelehrung kontrolliert werden.“ In vorangegangen Blogartikel hat Herr Kluck bereits ausführliche Tipps beschrieben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/pkw-kreditwiderruf-bereits-ein-fehler-reicht/

Wenn Sie Fragen zum Widerruf Ihres Kreditvertrages haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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