Ein medizinischer Fehler!

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In unsere Praxis kam neulich ein junger Mann, der auf dem einen Auge erblindet war. Er erzählte, dass er sich wegen der abrupten Verschlechterung des Sehens linksseitig bei seiner Augenärztin vorgestellt hat. Diese untersuchte ihn nur sehr oberflächlich und befand, das schlechtere Sehen sei auf eine nicht mehr geeignete Kontaktlinse zurückzuführen. Deshalb ging er bereits am nächsten Tag zu einem Spezialisten für die Anpassung von Kontaktlinsen. Dieser stellte fest, dass unser Mandant auch mit einer geänderten Kontaktlinse nicht wieder vernünftig sehen konnte und riet ihm, zu einer gründlichen Untersuchung unbedingt noch einmal zu seiner Augenärztin, am besten in eine Augenklinik zu gehen. Auch jetzt ließ der junge Mann keine Zeit verstreichen, sondern stellte sich am nächsten Tag wieder bei seiner Augenärztin vor. Diese untersuchte ihn auch an diesem Tage nur sehr oberflächlich und kam seinem Wunsch, zur Überweisung in ein Krankenhaus nur sehr zögernd nach. Keinesfalls wollte sie eine sogenannte Eilüberweisung ausstellen. Aus diesem Grund bekam unser Mandant erst vier Wochen später einen Untersuchungstermin. Dort musste er erfahren, dass einer Netzhautablösung wegen das Auge irreparabel zerstört war. Hätte er früher in die Klinik einen Termin bekommen, hätte das Auge gerettet werden können.

Wir haben die Augenärztin verklagt und zumindest ein hohes Schmerzensgeld für unseren Mandanten erstreiten können. Leider ist das nur ein kleiner Trost für die Erblindung auf einem Auge.

Sie sollten daher auf jeden Fall, wenn Ihnen die Aussage eines Arztes nicht verständlich oder nicht nachvollziehbar erscheint – gegebenenfalls auf eigene Kosten – eine zweite Meinung einholen. Das kann Ihre Gesundheit und vielleicht sogar Ihr Leben retten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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