Einigung in der Kölner „Knöllchen-Affäre“: Autofahrer bekommen ihr Geld zurück

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Die Kölner Knöllchen-Posse bringt für die betroffenen Autofahrer ein zumindest teilweises Happy End mit sich. In der Affäre um fehlerhafte Bußgeldbescheide sollen die zu Unrecht geblitzten Autofahrer nun ihr Geld zurückbekommen. Der Kölner Stadtrat stimmte mittlerweile einem „freiwilligen Ausgleichsprogramm“ zu.

Ursache der ganzen Aufregung war ein nicht richtig ausgeschildertes Tempolimit auf der Autobahn A3 am Kreuz Heumar. An einer Stelle, an der statt 80 Kilometer in der Stunde 60 gelten sollte, waren 2016 hunderttausende Autofahrer geblitzt worden. Es fehlte aber ein entsprechender Hinweis am Ende einer Baustelle, was vom Amtsgericht Köln nach dem Einspruch eines Betroffenen festgestellt worden war. Das gezahlte Bußgeld gibt es aber nicht automatisch zurück. Die Betroffen müssen zuerst ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Köln ausfüllen.

Die Punkte in Flensburg und die bereits verhängten Fahrverbote bleiben jedoch bis auf Weiteres bestehen. Betroffenen, deren Bußgeld die Grenze von 250 Euro überschreitet, steht der Weg eines Wiederaufnahmeverfahrens gemäß § 85 OWiG offen. In einem solchen Verfahren, die vor den Gerichten zu entscheiden sind, können sowohl die gezahlten Bußgelder als auch verhängte Punkte im Verkehrszentralregister neu geregelt werden. Auch bei geringeren Bußgeldern müssen die Punkte und Fahrverbote nicht akzeptiert werden: Die Bezirksregierung Köln hat angekündigt, bei den Fahrverboten und verhängten Punkten im Verkehrszentralregister auf Antrag in Anwendung des NRW-Gnadenerlasses bei Härtefällen einzelfallbezogen zu handeln. Entsprechende Anträge sind bei der Bezirksregierung zu stellen. Ob und in welcher Form diese Anträge Aussicht auf Erfolg haben, wird sich zeigen. Sofern hier nicht abgeholfen wird, können die Betroffenen eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.



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