Einziehung eines Fahrzeuges wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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Immer wieder kommt es vor, dass Personen ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Dabei ist es ohne Belang, ob die betroffene Person zu einem früheren Zeitpunkt einmal eine gültige Fahrerlaubnis besaß oder nie eine besessen hat.

Führt eine Person ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kann dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden.

Die entsprechende Strafvorschrift findet sich in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach kann nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt werden, sondern das Fahrzeug kann auch - nach Absatz drei der Vorschrift - eingezogen werden.

So erging es einem Angeklagten der vom Landgericht Hannover wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde sein Fahrzeug eingezogen.

Die von dem Angeklagten eingelegte Revision hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 27.04.2022 verworfen (Az.: 2 Ss 46/22). Eine Einziehung des Fahrzeuges war nicht als unverhältnismäßig anzusehen, da der Angeklagte wiederholt wegen einschlägig begangener Straftaten in strafrechtlich relevanter Weise auffällig in Erscheinung getreten ist. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und die Ermittlungsbehörden greifen bei Verstößen hart durch. Denn durch das Bewegen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr wird ein allgemeines Lebensrisiko geschaffen, was potentiell jederzeit in lebensgefährliche oder gar tödliche Situationen umschlagen kann.

Dies gilt selbst dann, wenn die betroffenen Personen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, diese jedoch gerade aufgrund eines Verkehrsverstoßes für einen gewissen Zeitraum abgeben müssen. Auch dann sollten Sie das Fahrzeug unter keinen Umständen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Denn mit Erteilung der Fahrerlaubnis geht einher, dass man geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Sollte die Fahrerlaubnis (temporär) entzogen worden sein, gilt es eben genau diese Geeignetheit an das Führen eines Kraftfahrzeuges erneut zu überprüfen.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema des Entzuges der Fahrerlaubnis haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.


Rechtsanwalt Bahman Wahab


Foto(s): @pixabay.com

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