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Elterngeldrechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Elterngelds!

  • 3 Minuten Lesezeit
Elterngeldrechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Elterngelds!

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie diese in den Elterngeldrechner eingeben, können Sie ermitteln, wie viel Elterngeld Sie in Ihrem individuellen Fall bekommen können. Relevant sind vor allem folgende Angaben:

  • Geburtsjahr des Kindes
  • Anzahl und Alter der älteren Geschwister
  • Mehrlingsgeburt: Ja oder Nein?
  • Art der Erwerbstätigkeit vor der Geburt
  • Einkommen vor der Geburt
  • Steuerklasse
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer
  • Krankenversicherungspflicht
  • Rentenversicherungspflicht

Wer bekommt Elterngeld?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie steht seit 2007 sowohl Müttern als auch Vätern nach der Geburt eines Kindes zu. Nicht nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer haben einen Elterngeldanspruch, auch Selbstständige, Beamte, Erwerbslose, Auszubildende und Studierende sind berechtigt.

In der Regel sind die leiblichen Eltern des Kindes anspruchsberechtigt. Auch Adoptiveltern haben jedoch nach einer Adoption Anspruch auf Elterngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Großeltern oder Geschwister der Eltern Elterngeld bekommen.

Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze übersteigt. Eltern zwischen September 2021 und April 2024 geborener Kinder mit einem zu versteuernden Einkommen von über 300.000 Euro sind nicht anspruchsberechtigt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro im Jahr. Für ab April 2024 geborene Kinder liegt die Einkommensgrenze, ab der der Elterngeldanspruch entfällt, bei einheitlich 200.000 Euro.

Elterngeldrechner: Berechnungsbeispiel 2023

Ein Beispiel: Herr Wagner möchte berechnen, wie viel Elterngeld ihm zusteht. Seine Tochter ist im Januar 2023 geboren, außerdem hat er noch einen älteren, zweijährigen Sohn. In den letzten zwölf Monaten vor der Geburt seiner Tochter hat er durchschnittlich 3000 Euro brutto verdient. Er hat die Steuerklasse III, ist gesetzlich pflichtversichert und kann keine Kinderfreibeträge geltend machen.

Schritt 1: Nettoeinkommen berechnen

Für die Berechnung des Elterngelds muss zunächst das relevante Nettoeinkommen ermittelt werden. Maßgeblich ist hier nicht das Netto, das auf der Lohnsteuerbescheinigung abgedruckt ist. Vielmehr ist das relevante Nettoeinkommen durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bestimmt.

Dazu wird zunächst das durchschnittliche Monats-Bruttoeinkommen des Kalenderjahres vor der Geburt betrachtet. Davon werden Steuern und pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Einkommenssteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)
  • 9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • 10 Prozent für die Rentenversicherung
  • 2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitnehmerpauschbetrag

Die Abzüge betragen in Herrn Wagners Fall bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Jahr 2022:

Einkommenssteuer 134,16 €
Solidaritätszuschlag 0 €
Kirchensteuer 10,73 €
Kranken- und Pflegeversicherung 270 €
Rentenversicherung 300 €
Arbeitslosenversicherung 60 €
Arbeitnehmerpauschbetrag 83,33 € 
Gesamt
858,22 €

Das für die Berechnung des Elterngelds relevante Nettoeinkommen von Herrn Wagner beträgt also 3000 Euro – 858,22 Euro = 2141,78 Euro.

Schritt 2: Ersatzrate berechnen

Im nächsten Schritt wird ermittelt, welchen Anteil vom Nettoeinkommen das Elterngeld ausmacht. Man spricht von der sogenannten „Ersatzrate“. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1000 und 1200 Euro beträgt diese 67 Prozent. Das bedeutet: Die Höhe des Elterngelds beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro erhöht sich der Prozentsatz von 67 % um 0,1 Prozentpunkte für je 2 €, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.000 € unterschreitet, auf bis zu 100%.

Bei einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro sinkt der Prozentsatz von 67 % um 0,1 Prozentpunkte für je 2 €, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.200 € überschreitet, auf bis zu 65 Prozent. Diese Minimalrate von 65 Prozent ist bei einem Nettoeinkommen von 1240 Euro erreicht.

Herr Wagner liegt mit einem Nettoeinkommen von 2141,78 Euro darüber. Die Ersatzrate beträgt also in seinem Fall 65 Prozent.

Damit ergibt sich ein Elterngeld-Grundbetrag von 2141,78 Euro x 65 % =  1392,16 Euro.

Achtung: Unabhängig vom Minimal- und Maximalwert der Ersatzrate beträgt das Elterngeld monatlich immer mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro!

Schritt 3: Geschwisterbonus berechnen

Falls im gleichen Haushalt ältere Geschwister leben, kann sich das Elterngeld dadurch erhöhen. Das ist der Fall bei mindestens einem Kind unter 3 Jahren oder mindestens zwei Kindern unter 6 Jahren. Dann erhöht sich das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.

Im Fall von Herrn Wagner erhöht sich das Elterngeld wegen seines zweijährigen Sohnes um zehn Prozent, also um 139,22 Euro.

Schritt 4: Mehrlingszuschlag berechnen

Einen Zuschlag gibt es außerdem bei Mehrlingsgeburten. Werden Zwillinge, Drillinge etc. geboren, erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bei Zwillingen gibt es also 300 Euro Zuschlag, bei Drillingen 600 Euro usw.

Die Tochter von Herrn Wagner war keine Mehrlingsgeburt, deshalb erhält er hier keinen Zuschlag.

Schritt 5: Elterngeld-Zahlbetrag berechnen

Insgesamt ergibt sich für Herrn Wagner also folgender Zahlbetrag für das Elterngeld:

Grundbetrag 1392,16 Euro + Geschwisterbonus 139,22 Euro = Gesamt-Elterngeld 1 531,38 Euro.

Foto(s): ©Pexels/Pavel Danilyuk

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  • 01.04.2020 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
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