Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Zins- u. Tilgungsleistungen bei einer selbstbewohnten Immobilie

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Der BGH hat in seinem Urteil vom 18.01.2017, Az. XII ZB 118/16, seine Rechtsprechung zum Abzug von Kreditraten vom Nettoeinkommen nicht zum Vorteil von unterhaltspflichtigen Kindern fortgeschrieben.

Hatte das unterhaltspflichtige Kind bisher gute Chancen gegenüber dem Sozialhilfeträger bei einer selbstbewohnten Immobilie die Zins- und Tilgungsleistungen vom Wohnwert voll und daneben eine zusätzliche private Altersvorsorge in Höhe von 5 % vom Bruttoeinkommen bei tatsächlicher Einzahlung in Abzug zu bringen, so differenziert der BGH nunmehr zwischen dem Zins- und Tilgungsanteil.

Beispiel:

Bruttoeinkommen 5000,- €; Nettoeinkommen 3250,- €; Kredit für selbstbewohnte Immobilie beträgt 950,- €, davon 500,- € Zinsen und 450,- € Tilgung; monatlicher Wohnwert 800,- €; private Altersvorsorge in Form einer monatlichen Spareinlage von 250,- € (5 % vom Bruttoeinkommen). 

Bisher hat gegolten:

Nettoeinkommen3.250,- €
Wohnwert+ 800,- €
Kredit, voller Abzug von Zins und Tilgung (500,- € + 450,- €)./. 950,- €
Private Altersvorsorge, Spareinlage./. 250,- €
Verbleibendes Nettoeinkommen= 2.850,- €

Nach der neuen BGH Rechtsprechung gilt:

Nettoeinkommen3.250,- €
Wohnwert                + 800,- €
Zinsleistung              ./. 500,- €
Tilgungsleistung nur anteilig, bis Wohnwert Null ./. 300,- €
Private Altersvorsorge, max. 250,- €, hiervon
restliche Tilgungsleistung (450,- € ./. 300,- €)./. 150,- €
und von der Spareinlage i. H. v. 250,- € nur noch
(250,- € ./.150,- € Tilgung)
./. 100,- €
Verbleibendes Nettoeinkommen= 3.000,- €

Vom Wohnwert wird der volle Zins und die Tilgung nur insoweit abgezogen bis der Wohnwert 0,- € ist. Einen negativen Wohnwert gibt es nicht mehr. Der Tilgungsanteil der dann noch verbleibt, wird auf die Altersvorsorgesparquote angerechnet.

Nach dieser Entscheidung können Sie in Zukunft leider nur geringere Abzüge vom Nettoeinkommen geltend machen, es verbleibt ein höheres Nettoeinkommen und es wird sich damit eine höhere Unterhaltsverpflichtung ergeben.


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