Endlich: Der KFW-Schnellkredit 2020

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Die Bundesregierung hat am 06.04.2020 ein weiteres Programm aufgelegt, um mittelständische Unternehmen in Deutschland zu unterstützen: den sog. KFW-Schnellkredit.

Wer hat Anspruch?

Das Programm wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die jetzt sehr schnell Unterstützung benötigen. Diese Unternehmen müssen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. 

Was ist das Besondere an dem KFW-Schnellkredit?

Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung von 100 %. Diese ist abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kredite können daher rasch und unkompliziert von den Hausbanken bereit gestellt werden. 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Unternehmen muss mehr als 10 Beschäftigte haben
  • Unternehmen muss seit mindestens 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sein
  • Unternehmen darf bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein

Wie hoch ist das Kreditvolumen?

  • pro Unternehmen bis maximal 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • maximal € 800.000 für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte 
  • maximal € 500.000 für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte 

Wie hoch ist der Zinssatz?

Er beträgt 3 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren

Findet eine Risikoprüfung statt?

Nein. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Dadurch kann der Kredit schneller bewilligt werden. 

Empfehlung:

Die Erfahrung in den letzten Wochen zeigt, dass die Beantragung der Fördermittel bei den Hausbanken nicht so leicht vonstattengeht wie von der Bundesregierung avisiert wurde. Die Anforderungen der Hausbanken an die einzureichenden Unterlagen selbst waren bisher aufgrund des etwaigen Ausfallrisikos hoch. Die Bonität war bislang die Eintrittskarte, damit der Antrag überhaupt in die Prüfung geht. Vor diesem Hintergrund wurden viele Anträge auf Fördermittel seitens der Hausbanken abgelehnt. 

Die Haftungsfreistellung zu 100 % sollte die Hausbanken nunmehr zugunsten der Unternehmen agieren lassen. 

Ihre Unterlagen müssen aussagekräftig und vollständig sein. Trotz der Haftungsfreistellung der Banken ist das ein absolutes Muss.

Wir begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Verhandlungssicher und erfahren. Sprechen Sie uns an. 

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