Enterbt: Was tun, wenn Sie im Testament übergangen wurden?

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Für viele ist es ein Schock: Nach dem Tod eines nahen Angehörigen stellen sie fest, dass sie im Testament bewusst übergangen wurden. Doch was bedeutet es, enterbt zu sein, und welche Rechte haben Sie in einem solchen Fall?



Was bedeutet Enterbung?


Die Enterbung bedeutet nicht automatisch, dass Sie nichts vom Nachlass erhalten. Selbst wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, haben Sie als naher Angehöriger – zum Beispiel als Kind oder Ehepartner – unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflichtteil.


Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil am Nachlass und soll verhindern, dass nahe Angehörige völlig leer ausgehen. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.



Typisches Beispiel aus der Praxis


Eine Mandantin kommt zu mir, nachdem ihr Vater verstorben ist. Im Testament steht, dass sein gesamtes Vermögen an die neue Ehefrau vererbt wird. Die Mandantin, seine einzige Tochter aus erster Ehe, wurde ausdrücklich enterbt. Sie fühlt sich zu Unrecht übergangen und fragt sich, welche Möglichkeiten sie hat.


Gemeinsam prüfen wir das Testament und die Nachlasswerte. Schnell wird klar, dass der Pflichtteil ihr zusteht. Ich setze mich für sie ein und fordere den Pflichtteil von der Erbin ein.



Welche Schritte sind notwendig?


Wenn Sie enterbt wurden, sollten Sie Folgendes tun:


    1.    Testament prüfen lassen

Ein Testament kann formelle oder inhaltliche Fehler enthalten, die es anfechtbar machen.


    2.    Pflichtteilsansprüche geltend machen

Sie haben sechs Wochen Zeit, um das Testament anzufechten, und drei Jahre, um den Pflichtteil einzufordern. Hier ist schnelles Handeln entscheidend.


    3.    Nachlasswerte klären

Der Pflichtteil bemisst sich am Wert des Nachlasses. Lassen Sie Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte professionell bewerten, um eine faire Grundlage zu schaffen.



Herausforderungen bei Enterbung


Enterbungen führen oft zu emotionalen und juristischen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn:

    •    Der Nachlasswert nicht klar ist.

    •    Die Enterbung auf problematischen familiären Beziehungen beruht.

    •    Der Pflichtteilsanspruch von der Erbin verweigert wird.


Hier ist professionelle Unterstützung entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen und unnötige Konflikte zu vermeiden.



Warum Sie mich kontaktieren sollten


Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche als Enterbte*r geltend zu machen. Ich prüfe Testamente, kläre Nachlasswerte und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein – auch in schwierigen familiären Situationen.


Lassen Sie sich nicht ungerecht behandeln! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir eine Lösung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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