Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Diesel Skandal

  • 2 Minuten Lesezeit

Kaum ein Skandal hat die Automobilbranche so nachhaltig erschüttert, wie der Diesel-Skandal von Volkswagen 2015. Tausende von betroffenen Kunden streiten sich seitdem mit VW um Schadenersatz oder die Rücknahme der manipulieren Fahrzeuge.

Nun hat der BGH (BGH, Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19 - ) erstmals in der Angelegenheit entschieden.

Fallkonstellation

Geklagt hatte ein Pkw Besitzer gegen den Hersteller VW auf Rückzahlung des Kaufpreises im Gegenzug zur Rückgabe des Pkw. Der Pkw Besitzer erwarb einen gebrauchten VW im Jahr 2014, ohne dass er Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der verbauten Abschalteinrichtung wollte er seinen Pkw zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten, VW verweigerte dies. Im Jahr 2017 ließ er das Software-Update von VW installieren, welches die Abschalteinrichtung deaktivierte.

Entscheidung

Der BGH hat nun entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat. Die strategische Entscheidung von VW, die Genehmigung der Fahrzeuge durch Täuschung gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt zu erschleichen, stehe wertungsgemäß einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich. Es handele sich um eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Käufer. Diese strategische Entscheidung kann bei Kenntnis eines Vorstandsmitgliedes dem Unternehmen zugerechnet werden. Der Vermögensschaden sei auch nicht durch das aufgespielte Software-Update entfallen, denn der Schaden bestehe in dem ungewollten Vertragsschluss. Dieser Vertragsschluss ist als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig anzusehen.

Der Käufer muss sich jedoch die gezogenen Nutzungen, also dass er den Pkw in der Zwischenzeit tatsächlich nutzen konnte, im Wege des Vorteilausgleichs anrechnen lassen. Zur Berechnung des Nutzungsvorteils ist der gezahlte Bruttokaufpreis für das Fahrzeug durch die voraussichtliche Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt zu teilen und dieser Wert mit den gefahrenen Kilometern zu multiplizieren.

Auswirkungen

Für Kunden, die bereits ein rechtskräftiges Urteil erstritten, oder sich auf einen Vergleich mit VW eingelassen haben, hat diese neue Entscheidung keine Auswirkungen. Diese Verfahren wurden abgeschlossen. Für die aktuell etwa noch offenen 60.000 Verfahren gegen VW hat das Urteil jedoch eine wegweisende Wirkung. Die zum Teil schon gängige Entscheidungspraxis bei Gerichten wurde nun höchstrichterlich bestätigt.

Weitere Entscheidungen des BGH werden im Sommer erwartet, so zum Beispiel ein Verfahren nicht gegen den Hersteller VW, sondern den Autohändler. Zudem stehen andere Verfahrenskonstellationen zur Entscheidung an, etwa in denen Kunden einen Pkw in Kenntnis der Abschalteinrichtung kauften oder andere Hersteller betroffen sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Arne Fleßer

Mit Urteil vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) höhere Anforderungen an den Beginn der Verjährungsfrist beim gesetzlichen Urlaubsanspruch. Arbeitgeber*innen ... Weiterlesen
Mit Beschluss vom 13.09.2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sind, ... Weiterlesen
Die Energiekrise betrifft alle Lebensbereiche und hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Strom- und Gaspreise werden zu unkalkulierbaren Unbekannten in der Kostenkalkulation von ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

16.05.2014
Die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren für Bankdarlehen in Verträgen mit ... Weiterlesen
15.10.2018
So können Sie Ihr Auto zurückgeben Das Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in verschiedenen Innenstädten ... Weiterlesen
09.01.2021
Hallo liebe Abgas-Geschädigte, ich werde immer wieder gefragt, wann Audi sich vergleicht, wie lange ein Verfahren ... Weiterlesen