Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Diesel Skandal
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Kaum ein Skandal hat die Automobilbranche so nachhaltig erschüttert, wie der Diesel-Skandal von Volkswagen 2015. Tausende von betroffenen Kunden streiten sich seitdem mit VW um Schadenersatz oder die Rücknahme der manipulieren Fahrzeuge.
Nun hat der BGH (BGH, Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19 - ) erstmals in der Angelegenheit entschieden.
Fallkonstellation
Geklagt hatte ein Pkw Besitzer gegen den Hersteller VW auf Rückzahlung des Kaufpreises im Gegenzug zur Rückgabe des Pkw. Der Pkw Besitzer erwarb einen gebrauchten VW im Jahr 2014, ohne dass er Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der verbauten Abschalteinrichtung wollte er seinen Pkw zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten, VW verweigerte dies. Im Jahr 2017 ließ er das Software-Update von VW installieren, welches die Abschalteinrichtung deaktivierte.
Entscheidung
Der BGH hat nun entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat. Die strategische Entscheidung von VW, die Genehmigung der Fahrzeuge durch Täuschung gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt zu erschleichen, stehe wertungsgemäß einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich. Es handele sich um eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Käufer. Diese strategische Entscheidung kann bei Kenntnis eines Vorstandsmitgliedes dem Unternehmen zugerechnet werden. Der Vermögensschaden sei auch nicht durch das aufgespielte Software-Update entfallen, denn der Schaden bestehe in dem ungewollten Vertragsschluss. Dieser Vertragsschluss ist als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig anzusehen.
Der Käufer muss sich jedoch die gezogenen Nutzungen, also dass er den Pkw in der Zwischenzeit tatsächlich nutzen konnte, im Wege des Vorteilausgleichs anrechnen lassen. Zur Berechnung des Nutzungsvorteils ist der gezahlte Bruttokaufpreis für das Fahrzeug durch die voraussichtliche Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt zu teilen und dieser Wert mit den gefahrenen Kilometern zu multiplizieren.
Auswirkungen
Für Kunden, die bereits ein rechtskräftiges Urteil erstritten, oder sich auf einen Vergleich mit VW eingelassen haben, hat diese neue Entscheidung keine Auswirkungen. Diese Verfahren wurden abgeschlossen. Für die aktuell etwa noch offenen 60.000 Verfahren gegen VW hat das Urteil jedoch eine wegweisende Wirkung. Die zum Teil schon gängige Entscheidungspraxis bei Gerichten wurde nun höchstrichterlich bestätigt.
Weitere Entscheidungen des BGH werden im Sommer erwartet, so zum Beispiel ein Verfahren nicht gegen den Hersteller VW, sondern den Autohändler. Zudem stehen andere Verfahrenskonstellationen zur Entscheidung an, etwa in denen Kunden einen Pkw in Kenntnis der Abschalteinrichtung kauften oder andere Hersteller betroffen sind.
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