Erbengemeinschaft: Was tun, wenn Streit eskaliert?

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Erbengemeinschaft ist eine gesetzliche Gemeinschaft, die automatisch entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben (§ 2032 BGB). Ziel dieser Gemeinschaft ist es, den Nachlass bis zu seiner endgültigen Aufteilung gemeinschaftlich zu verwalten. In der Praxis führt diese Konstellation jedoch oft zu Konflikten, da alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen (§ 2040 BGB). Unterschiedliche Interessen, persönliche Spannungen oder unklare Vermögenswerte können die Zusammenarbeit erheblich erschweren. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, wenn Streitigkeiten eskalieren?


Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt gemeinschaftlich (§ 2038 BGB). Jeder Miterbe hat das Recht, Vorschläge zur ordnungsgemäßen Verwaltung einzubringen. Dies umfasst unter anderem die Pflege von Immobilien, das Begleichen von Nachlassverbindlichkeiten oder die Entscheidung über den Verkauf von Vermögensgegenständen. Weigert sich ein Miterbe, an der Verwaltung mitzuwirken, oder trifft er eigenmächtig Entscheidungen, haben die übrigen Erben Anspruch auf Auskunft und können Unterlassung verlangen (§ 2027 BGB). Im äußersten Fall können sie eine gerichtliche Klärung herbeiführen.


Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, die sogenannte Erbauseinandersetzung, ist das Ziel jeder Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB). Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, bleibt oft nur der Weg über eine Erbauseinandersetzungsklage. Diese dient dazu, den Nachlass durch gerichtliche Entscheidung aufzuteilen. Voraussetzung ist, dass der Nachlass teilungsreif ist. Dies bedeutet, dass alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und alle Vermögenswerte bewertet sind.


Um Streitigkeiten frühzeitig zu entschärfen, können alternative Konfliktlösungen wie Mediation in Betracht gezogen werden. Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter vermittelt. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bleibt als letzte Instanz die gerichtliche Klärung.


Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft durchzusetzen. Ich prüfe Ihre Ansprüche, vertrete Sie in Verhandlungen und, falls erforderlich, auch vor Gericht. Wenn Sie sich in einer festgefahrenen Erbengemeinschaft befinden, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung, die Ihre Interessen wahrt und Ihnen Klarheit verschafft.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.

Beiträge zum Thema