Erbrecht in Bosnien-Herzegowina

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Erbrecht in Bosnien-Herzegowina

Mit seinem eigenen Ende beschäftigt sich niemand gerne. Gleichwohl ist es unvermeidlich. Dieser bedauerliche Umstand führte zu einem der traditionsreichsten und komplexesten Rechtsgebiete: dem Erbrecht.

Das Erbrecht ist dabei ein ganz wesentlicher Teil unserer persönlichen Freiheit, geschützt durch Artikel 14 Grundgesetz. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie sowohl bei der Verwirklichung Ihrer Ziele bei der Testamentsgestaltung, damit der Familienfrieden gewahrt bleibt, als auch bei der geduldigen Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften, sowie bei der Realisierung Ihrer Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben, einschließlich der Einholung aller Auskünfte bei den Erben.

Gestaltung von Testament oder Erbvertrag

Ein erbrechtliche Regelung (Testament oder Erbvertrag) sollte individuell gestaltet werden: Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein „Testament von der Stange“, jeder Fall ist anders.

Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „X erbt das Haus und Y das Geld“. Hier ist zu erwarten, dass es später Streitigkeiten über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden. Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.

Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlass erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine Patentlösung und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen.

Anfechtung von Testamenten

Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar – auch notarielle Testamente. Es gibt Möglichkeiten, ein Testament „zu kippen“. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten. Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.

Vorsorge

Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolge mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament – die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung.

Im Erbfall

Nach dem Todesfall ist der Rechtsanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker tätig oder hilft Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen et cetera. Weiterhin fertigt er für Sie die Erbschaftssteuererklärung an und vertritt Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

Erbrecht in Bosnien und Herzegowina

Herr Prnjavorac berät Sie gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Nachfolgeplanung und verfasst für Sie Testamente und letztwillige Verfügungen. Zudem leistet er gerichtliche Verfahrensvertretung und Prozessführung und vertritt in Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber. Weiterhin macht er für Sie Pflichtteilsrechte geltend, und berät sie bei der Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.



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