Erbschaftssteuer (legal) sparen
- 3 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Warum warten? Wie Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten steuerfrei übertragen – und Streit vermeiden.
- 1. Der Denkfehler: „Ich regle das später“
- 2. Die Erbschaftsteuer-Falle – und wie man sie vermeidet
- 3. Übertragen – aber nicht verschenken
- 4. Die größten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- 5. Fallbeispiel: 1,2 Mio. € übertragen – steuerfrei
- 6. Ihr Vermögen verdient eine Strategie – nicht nur ein Testament
- Wichtige Informationen:
- FAQ – Häufige Fragen zur Übertragung zu Lebzeiten
Warum warten? Wie Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten steuerfrei übertragen – und Streit vermeiden.
Viele warten mit der Nachlassregelung bis zum letzten Moment – und riskieren hohe Erbschaftsteuer, Familienkonflikte und Kontrollverlust. Dabei lässt sich all das vermeiden – mit einer klugen Übertragung zu Lebzeiten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Immobilien, Geld oder Firmenanteile strategisch übertragen, Steuern sparen und gleichzeitig die Kontrolle behalten.
1. Der Denkfehler: „Ich regle das später“
Wer wartet, bis „irgendwann“ ein Testament geschrieben wird, verpasst oft die besten steuerlichen Gestaltungsoptionen. Denn was viele nicht wissen:
Erbschaftsteuer kann durch kluge Übertragungen zu Lebzeiten fast vollständig vermieden werden – vorausgesetzt, man nutzt Freibeträge, Fristen und Gestaltungsinstrumente richtig.
Und nicht nur das:
Frühzeitige Gestaltung schützt Ihr Vermögen auch vor Pflegekosten, Pflichtteilsforderungen oder zerschlagenden Erbstreitigkeiten.
2. Die Erbschaftsteuer-Falle – und wie man sie vermeidet
Beispiel:
Ein Vater vererbt seinem Kind ein Haus im Wert von 600.000 €. Der persönliche Freibetrag liegt bei 400.000 €. Ergebnis: 200.000 € sind steuerpflichtig – das Kind zahlt im schlimmsten Fall über 30.000 € Erbschaftsteuer.
Die bessere Lösung:
Das Haus wird frühzeitig übertragen – etwa in zwei Etappen über mehrere Jahre, kombiniert mit Nießbrauch oder Wohnrecht. So bleibt der Freibetrag voll nutzbar – und die Steuerbelastung entfällt komplett.
Tipp: Freibeträge können alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden. Gerade bei größeren Vermögen ist das ein echter Gamechanger.
3. Übertragen – aber nicht verschenken
Viele fürchten: „Wenn ich mein Haus übertrage, verliere ich alles.“
Doch das Gegenteil ist der Fall – wenn man es richtig macht.
Mit einem Nießbrauchvorbehalt behalten Sie die Kontrolle über die Immobilie, dürfen Mieteinnahmen weiter nutzen und können sogar selbst darin wohnen – bis ans Lebensende.
Mit einem Rückforderungsrecht sichern Sie sich für den Fall ab, dass sich die Familiensituation ändert (z. B. bei Scheidung des Kindes oder Insolvenz).
So gestalten Sie steuerlich optimal – und sichern sich gleichzeitig alle Optionen.
4. Die größten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu spät handeln: Wer erst in hohem Alter überträgt, nutzt die steuerlichen Spielräume oft nicht mehr sinnvoll aus.
- Falsche Verträge: Standard-Schablonen aus dem Internet führen oft zu Problemen mit dem Finanzamt oder der Familie.
- Kein Plan B: Was passiert bei Pflegebedürftigkeit? Oder wenn das Kind vor dem Elternteil verstirbt?
- Nichts geregelt: Ohne klare Vereinbarungen drohen Pflichtteilsansprüche, Rückforderungen oder Streit zwischen Geschwistern.
Mein Rat: Sichern Sie Ihre Gestaltung rechtlich und steuerlich ab – mit einem individuellen Übertragungsvertrag, der Ihre Wünsche und Risiken berücksichtigt.
5. Fallbeispiel: 1,2 Mio. € übertragen – steuerfrei
Ein Unternehmerpaar besaß mehrere Immobilien im Gesamtwert von rund 1,2 Mio. €. Ziel war, die Objekte auf zwei Kinder zu übertragen – ohne Steuerbelastung und ohne Kontrolle zu verlieren.
Lösung:
- Aufteilung in vier Einzelübertragungen (zwei je Elternteil)
- Nießbrauch für beide Eltern
- Staffelung auf zwei Jahre
- Rückforderungsrechte für den Pflegefall
Ergebnis: Kein Cent Erbschaftsteuer – und volle Flexibilität für die Eltern.
6. Ihr Vermögen verdient eine Strategie – nicht nur ein Testament
Ein Testament ist wichtig – aber für größere Vermögen reicht es nicht.
Wer gestalten will, muss zu Lebzeiten handeln.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Übertragung rechtssicher, steueroptimiert und familiengerecht zu gestalten – mit individuellen Verträgen, abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihre Ziele.
Jetzt beraten lassen – bundesweit
Ich begleite Sie persönlich und diskret bei allen Fragen rund um Vermögensübertragungen, Immobiliengestaltung, Freibeträge, Pflichtteilsschutz und steueroptimierte Nachfolge. Die Beratung erfolgt bundesweit – auf Wunsch auch digital.
Für eine umfassende Beratung in Ihrer Rechtssache stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Jetzt hier Erstberatung anfragen – persönlich, vertraulich, bundesweit.
Wichtige Informationen:
- rund ums Testament:
- Testament richtig erstellen – Checkliste REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- notarielles Testament und Erbschein
- wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
- gemeinschaftliches Testament
- zur Nachlassplanung:
- Erbschaftssteuer legal umgehen
- Nießbrauch richtig gestalten
- Familiengesellschaft gründen
- zum Erbstreit:
- Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
FAQ – Häufige Fragen zur Übertragung zu Lebzeiten
Wie viel kann ich mein Erbe steuerfrei übertragen?
Bis zu 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre – bei Ehepartnern also 800.000 €. Bei Enkeln: 200.000 € je Großelternteil.
Verliere ich die Kontrolle über mein Haus?
Nein, wenn Sie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechte einbauen, behalten Sie volle Sicherheit.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Je früher, desto besser – denn die 10-Jahres-Frist zur Nutzung der Freibeträge beginnt mit jeder Schenkung neu.
Kann ich bei Pflegebedürftigkeit noch auf mein Vermögen zugreifen?
Ja – durch ein Rückforderungsrecht im Vertrag kann das übertragen Vermögen wieder zurückgeholt werden, wenn es gebraucht wird.
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