Erbschaftsteuer Spanien: 3 % Ersparnis – aktuelles Urteil vom 19.5.2020

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Jedermann mit einer Erbschaft in Spanien ist betroffen und begünstigt: Abschaffung der Hausratsvermutung in der spanischen Erbschaftsteuer – 3 % weniger Erbschaftsteuer in Spanien zahlen; Rückforderung zu viel gezahlter Erbschaftsteuer

Mit dem aktuellen Urteil vom 19.5.2020 ist nunmehr jede Erbschaftsteuererklärung in Spanien zu prüfen, ob Erbschaftssteuer für die Vergangenheit zurückgefordert werden kann, und zwar in Bezug auf die 3 % Hausratsvermutung.

Bislang galt, dass der Art.15 des spanischen Erbschaftsteuergesetz so ausgelegt wurde, dass 3 % des gesamten Nachlasses als Hausrat zu versteuern war, obgleich der Hausrat nicht genau ermittelt und bewertet wurde. Nach Art.15 blieb nur der Beweis, dass kein Hausrat vorhanden war, oder ein höherer Wert als 3 % vom Gesamtnachlass oder der Beweis eines niedrigeren Werts durch Sachverständigengutachten.

Sollte der Beweis nicht erbracht werden, dann hatte die Finanzbehörde verlangt, 3 % pauschal auf den gesamten Nachlass in Spanien aufzuschlagen. Dies wurde jetzt vom obersten spanischen Gericht als rechtswidrig angesehen, da der Hausrat nur persönliche Gegenstände beinhaltet, die eindeutig benannt, bewertet und ihrer Funktionalität nach als Gegenstände des persönlichen Gebrauchs eingeordnet werden können.

Zum Beispiel gehören hierzu nicht pauschale Wertvermutungen von 3 % des Immobilienwerts und Geschäftsanteile an einer spanischen SL (GmbH). Es ist auch nicht erforderlich, dass der Erbe als Steuerpflichtiger nachweist, dass die 3 % auf den Immobilienwert berechnet keinen Hausrat darstellen. Diese Verwaltungspraxis entbehrte bislang jeder Logik und nunmehr hat das oberste spanische Gericht der spanischen Finanzbehörde diese unbegründete zusätzliche Einnahmequelle versagt.
 
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"El ajuar doméstico formará parte de la masa hereditaria y se valorará en el tres por ciento del Importe del caudal relicto del causante, salvo que los interesados asignen a este ajuar un valor superior o prueben fehacientemente su inexistencia o que su valor es inferior al que resulte de la aplicación del referido porcentaje."



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