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Erbschein - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Erbschein - was Sie wissen und beachten müssen!

Kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden: kein Problem, der Erbschein ist das zentrale Element, wenn es um die Legitimierung als Erben geht.  Auch wenn Streit über die Erbschaft an sich besteht, kann ein Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht Licht ins Dunkel bringen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein Nachweis darüber, wer Erbe ist. Genauer gesagt, gibt dieser Auskunft darüber, welche Personen geerbt haben, z. B. Alleinerben oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft.

Der Unterschied zum Testament oder Erbvertrag besteht ganz einfach darin, dass der Erbschein keine Informationen enthält, welche Gegenstände eine bestimmte Person genau erbt. Möchte der Erblasser bspw. ein bestimmtes Bild oder einen anderen Gegenstand an eine bestimmte Person vererben, ist ein Testament notwendig.

Wer braucht einen Erbschein?

Jeder, der keinen anderen Nachweis darüber hat, dass man Erbe geworden ist, braucht einen Erbschein. Dieser dient hauptsächlich dazu, Dritten beweisen zu können, dass man erbberechtigt ist. Kann der Erbe sein Recht jedoch anders nachweisen, ist kein Erbschein notwendig.

Wie beantragt man einen Erbschein und was kostet er?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen. Ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, können Sie sich die Kosten für den Erbschein sparen.

Um einen Erbschein zu bekommen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar stellen. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Jeder Erbe kann den Antrag eigenständig stellen.

Um überhaupt Berücksichtigung zu finden, müssen Sie Dokumente vorlegen, die Ihre Stellung als Erbe nachweisen können.

Folgende Dokumente sind notwendig, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten:

  • Personalausweis/Pass
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • als Ehepartner: Heiratsurkunde
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden
  • Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
  • Anschriften aller Erben

Eine Frist zur Stellung des Antrags besteht zwar nicht, trotzdem sollten Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen. Dadurch sind Sie schneller handlungsfähig, zumal ein Erbscheinsverfahren sich auch hinziehen kann, wenn Streitigkeiten mit anderen Parteien bestehen.  

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten der Ausstellung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es fallen Gebühren für die Beantragung des Erbscheins und für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an. Sie bemessen sich nach dem Nachlasswert, der im Antrag eingetragen werden muss.

Oftmals ist es günstiger den Erbschein direkt beim Gericht zu beantragen, anstatt das über einen Notar laufen zu lassen. So spart man sich die 19 % Mehrwertsteuer, die auf die Notargebühren angerechnet werden. Die Kosten muss der Antragsteller grundsätzlich selbst tragen. Beantragen mehrere Personen den Erbschein gemeinsam, können sie sich die Kosten untereinander teilen.

Was passiert, wenn der Erbschein falsch ist?

Dass ein Erbschein falsch ist, kann zwei Gründe haben. Entweder wurden falsche Angaben bei der Beantragung gemacht oder es sind im Nachhinein neue Informationen aufgetaucht, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Berücksichtigung gefunden haben.

Wenn so etwas geschieht, muss der vermeintliche Erbe den Erbschein bei Gericht abgeben bzw. das Gericht muss diesen einziehen. Wenn die Angaben vorsätzlich falsch gemacht wurden, muss man mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Delikte wie Betrug und Urkundenfälschung stehen dann im Raum. Außerdem kann dem rechtmäßigen Erben hierdurch ein Schaden entstanden sein, sodass man diesem ggf. zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Foto(s): ©AdobeStock

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