Erbteil verkaufen: So geht es rechtssicher und ohne finanzielle Nachteile

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Ein Erbteil ist oft mit Konflikten und Unsicherheiten verbunden – sei es, weil man sich nicht mit den Miterben einigen kann oder weil man schnell Liquidität benötigt. Der Verkauf eines Erbteils kann eine sinnvolle Lösung sein, aber es gibt rechtliche Hürden und finanzielle Risiken.


Ich erkläre, wie Sie Ihren Erbteil verkaufen können, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.




1️⃣ Was bedeutet der Verkauf eines Erbteils?


Nach § 2033 BGB kann ein Miterbe seinen Anteil an einer Erbschaft ganz oder teilweise verkaufen. Dabei gilt:


📌 Verkauft wird der gesamte Erbteil, nicht einzelne Nachlassgegenstände.

📌 Der Verkauf muss notariell beurkundet werden (§ 2371 BGB).

📌 Die Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).


💡 Wichtig:

Der Käufer übernimmt den Erbteil mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass er auch für Nachlassverbindlichkeiten haftet.


2️⃣ Wer kauft Erbteile? Welche Optionen gibt es?


Beim Verkauf eines Erbteils haben Sie mehrere Möglichkeiten:


✅ Verkauf an Miterben:

Die schnellste und oft beste Lösung. Miterben haben ein Vorkaufsrecht und sind oft daran interessiert, Alleinerbe zu werden.


✅ Verkauf an Dritte (Investoren oder Erbteilaufkäufer):

Spezialisierte Unternehmen und Investoren kaufen Erbteile, übernehmen alle rechtlichen Risiken und zahlen den Kaufpreis oft sofort aus.


✅ Verkauf an Banken oder Fonds:

Einige Finanzunternehmen kaufen Erbteile, besonders wenn Immobilien oder wertvolle Vermögenswerte zum Nachlass gehören.


💡 Tipp:

Lassen Sie sich unabhängig beraten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben – manche Käufer bieten zu niedrige Preise!


3️⃣ Was ist der Erbteil wert? So berechnen Sie den Kaufpreis


Der Wert eines Erbteils hängt von mehreren Faktoren ab:


📌 Gesamtwert des Nachlasses → Immobilien, Konten, Unternehmensbeteiligungen

📌 Schulden oder Verbindlichkeiten → Kredite, Steuerlasten, offene Forderungen

📌 Miterbenstruktur → Gibt es Streit? Blockieren Miterben den Verkauf?


Beispielrechnung

• Gesamtwert des Nachlasses: 500.000 €

• Schulden des Nachlasses: 100.000 €

• Ihr Erbanteil: 1/3

• Ihr Erbteil ist rechnerisch 133.333 € wert.

• Realistisch wird oft nur 70–80 % des rechnerischen Werts gezahlt, da der Käufer auch die Risiken übernimmt.


💡 Wichtig: Lassen Sie den Erbteil bewerten, bevor Sie verkaufen – sonst verkaufen Sie möglicherweise zu günstig!


4️⃣ Risiken beim Erbteilsverkauf: Diese Fehler vermeiden!


❌ Verkauf unter Wert: Ohne Gutachten und Marktvergleich verkaufen viele Erben ihren Anteil zu billig.

❌ Notarielle Beurkundung vergessen: Ohne Notar ist der Verkauf unwirksam.

❌ Schulden im Nachlass übersehen: Wer seinen Erbteil verkauft, haftet oft weiterhin für bestehende Schulden.

❌ Miterben übergehen: Diese haben ein Vorkaufsrecht und können den Verkauf blockieren.


💡 Tipp:

Lassen Sie sich vor dem Verkauf anwaltlich beraten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.


5️⃣ Ablauf: So verkaufen Sie Ihren Erbteil richtig


✅ Schritt 1: Erbteil bewerten lassen

Lassen Sie sich ein unabhängiges Gutachten über den Wert Ihres Erbteils erstellen.


✅ Schritt 2: Käufer finden

Miterben zuerst ansprechen (wegen Vorkaufsrecht), alternativ einen Erbteilaufkäufer suchen.


✅ Schritt 3: Notarielle Beurkundung

Ein Notar muss den Kaufvertrag beurkunden.


✅ Schritt 4: Kaufpreis erhalten

Der Käufer zahlt den vereinbarten Preis – erst danach geht der Erbteil über.


✅ Schritt 5: Haftung klären

Stellen Sie sicher, dass keine Nachforderungen oder Haftungsrisiken bestehen.


⚖️ Ich helfe Ihnen beim sicheren Verkauf Ihres Erbteils!


Als Fachanwältin für Erbrecht mit über 10 Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie dabei:


✔ Bewertung Ihres Erbteils – was ist ein fairer Preis?

✔ Rechtssichere Vertragsgestaltung mit Notar

✔ Schutz vor versteckten Haftungsrisiken

✔ Durchsetzung Ihres Vorkaufsrechts als Miterbe


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