Erdrutsch-Entscheidung: Erste Urteile im Daimler-/Mercedes-Abgasskandal: MB Vito wird zurückgenommen

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Nachdem die Richter in Deutschland durch die VW-Abgasaffäre langsam gelernt und begriffen haben, wie die Autokonzerne ticken, gibt es im Grundsatz wohl keine Zurückhaltung mehr.

Dies ist der große Vorteil für betrogene Autokunden, egal ob sie Fahrzeuge von VW, von Audi, von Porsche oder von Daimler/Mercedes gekauft haben.

Wie zu erwarten, erging nun eines der ersten Urteile gegen die Daimler AG. Das Landgericht Hanau verurteilte die Daimler AG dazu, einen Mercedes-Benz Vito 1,6 l zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dies abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Grundsätzlich ist die Argumentation identisch wie bei VW.

Der verhandelnde Richter führte aus, dass dem betrogenen Pkw-Käufer ein Schadensersatz gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Selbstverständlich wird es bei diesem Urteil identisch wie bei VW laufen. Die Daimler AG wird Berufung einlegen und in der zweiten Instanz einen großzügigen Vergleich anbieten, um das hier vorliegende Urteil in Vergessenheit zu bringen.

Ebenso erging ein Urteil vor dem Landgericht Karlsruhe, in dem die Daimler AG ebenso dazu verpflichtet wurde, einen Mercedes-Benz C 200 d T-Modell zurückzunehmen und die entstehenden Kosten zu erstatten. Es läuft also rund auch im Daimler-Abgasskandal. Die Verbraucher können sich darauf verlassen, zu ihrem Recht zu kommen und den unliebsamen Diesel loszuwerden.

Nach Informationen von FOCUS Online sind im Weiteren noch folgende Modelle betroffen:

  • Vito: 1,6 Liter-Diesel und 2,2 Liter-Diesel (OM 622 und OM 651; Produktionszeitraum: seit 06/2015 bzw. 09/2014 bis 09/2016 (2,2 Liter Diesel)
  • C-Klasse: C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (08/2014 bis 05/2018) sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, 12/2013 bis 05/2018
  • E-Klasse: E 350 BlueTEC / E 350 d (nur Coupé, C207), 02/2013 bis 12/2016 
  • GLC: GLC 220 d/GLC 250 d06/2015 bis 06/2018 
  • S-Klasse: S 300 BlueTEC HYBRID / S 300 h (OM 651, 12/2013 bis 09/2016)
  • ML-Klasse: ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250 d (11/2011 bis 06/2015)

·G-Klasse: G 350 d (OM 642), 09/2015 bis 12/2015

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die Autokonzerne häufen sich. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die Daimler AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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