Erfahrungen mit teagolden.com: BaFin ermittelt gegen Teagolden! Neuer Anlage-Betrug?
- 3 Minuten Lesezeit
In den letzten Jahren hat Online-Trading mit Kryptowährungen einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gewachsen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen nicht zu unterscheiden.
Auch die angebliche Online-Trading-Plattform teagolden.com steht nun im Fokus der Finanzaufsicht BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Teagolden. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website teagolden.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich teagolden.com als
„Die weltweit führende Handelsplattform für digitale Vermögenswerte
Bieten Sie Millionen von Benutzern in mehr als 130 Ländern auf der ganzen Welt sichere und zuverlässige Handels- und Vermögensverwaltungsdienste für digitale Vermögenswerte“.
In der deutschen Übersetzung sind bereits die Rechtschreibfehler auffällig.
Teagolden hat keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt teagolden.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bietet solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Achtung! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so kann ein Anlagebetrug vorliegen!
Prüfen Sie immer: Gibt es ein Impressum und ist der Betreiber bekannt?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von teagolden.comhaben: „Auffällig ist, dass die Domain „teagolden.com“ kein Impressum besitzt. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Auch wurde die Domain auf einen Anonymisierungsdienst registriert. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit teagolden.com und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit teagolden.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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