Erfolg gegen die Pfando GmbH nun auch im einstweiligen Rechtsschutz! Bei Mahnungen ist Eile geboten!

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Die Pfando GmbH schließt weiterhin zahlreiche sog. sale-and-rent-back Verträge mit Personen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. 

Nachdem ich bereits in einem sogenannten Hauptsacheverfahren die Rückabwicklung des Vertrages bewirken konnte, hatte ich nun auch Erfolg im Eilverfahren: Das Amtsgericht Herne hat der Pfando GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, das Fahrzeug bei Mietausfällen an sich zu nehmen. 

Hintergrund: Vielfach merken meine Mandanten, dass sie einen finanziell nachteiligen, wucherischen Vertrag abgeschlossen haben. Sie stoppen die Mietzahlungen. Die Pfando GmbH mahnt daraufhin. So weit, so gut. Allerdings verfügt Pfando über die Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs und insbesondere auch mindestens einen Fahrzeugschlüssel. 

Reagiert der Kunde auf Mahnungen nicht, wird ein Mitarbeiter losgeschickt, der das Fahrzeug abholt, so dass der Kunde bisweilen am nächsten Tag ohne Auto dasteht. Für viele Mandanten eine absolute Katastrophe. Sie kommen nicht mehr zur Arbeit, die Kinder müssen versuchen, mit dem Bus zur Schule, zum Instrumentenunterricht oder ähnlichem zu kommen. Gerade auf dem Land ist das Leben ohne Auto nur äußerst mühsam zu bewältigen. 

Ich habe vor dem Amtsgericht Herne argumentiert, dass der zugrunde liegende Vertrag sittenwidrig ist und daher ohnehin rückabzuwickeln ist. Ich erläuterte dem Gericht die Praxis von Pfando und wies daraufhin, dass bei Gestattung dieser Praxis der Vertrag nicht rückabgewickelt werden kann, weil Pfando bis zu einem Urteil das Auto längst abgeholt und verwertet hat. 

Daher muss die Praxis von Pfando, die Fahrzeuge einfach abzuholen, gestoppt werden. Meiner Argumentation folgte das Gericht und untersagte Pfando, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache das Auto abzuholen. 

Mein Mandant kann also weiter mit dem Auto fahren, es überall parken und muss sich nicht sorgen, am nächsten Tag ohne fahrbaren Untersatz dazustehen! 



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