Erneut: Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte
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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zu der Abmahntätigkeit der Fast Fashion Brands GmbH:
Der Fast Fashion Brands GmbH gehören nach eigenen Angaben verschiedene Marken (u.a. „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „RISA“, Icebound“, „Isha“ und „Izia“). Abmahnungen des Unternehmens wegen der Verletzung von Markenrechten sind mir in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgelegt worden. Ich hatte daher hier bereits über die entsprechende Abmahntätigkeit berichtet:
Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:
In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es um das Zeichen „MO“. Unter Verweis auf die Marke zur Registernummer 399 39194 und ein von dem Abgemahnten angebotenes Bekleidungsstück wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten nebst Testkaufkosten zahlen. Dem Abmahnschreiben liegt insoweit eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, die eine Verpflichtung zur Unterlassung nebst Vertragsstrafeversprechen, eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, ein Anerkenntnis der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach und eine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten nebst Testkaufkosten enthält.
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an.
- Schicken Sie mir eine E-Mail.
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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