Erneut: Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr

  • 3 Minuten Lesezeit
Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr

Mir wurde erneut eine markenrechtliche Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der KH Mediengruppe GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Die KH Mediengruppe GmbH ist Lizenznehmerin verschiedener Marken und als solche nach eigenen Angaben dazu berechtigt, Markenrechtsverletzungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen. Über das entsprechende Vorgehen hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-kh-mediengruppe-gmbh-ueber-die-kanzlei-mirco-lehr-erhalten-204035.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die KH Mediengruppe GmbH seit dem 01.01.2022 Lizenznehmerin der Marke „AMK“ sei. Zu dieser Marke wird darauf hingewiesen, dass diese beim EUIPO unter der Unionsmarkennummer 018563742 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24, 25, 30, 32, 33, 34 und 35 eingetragen ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Marke auch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit der Registernummer 3 0201 6224541 für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 25, 18 und 24 angemeldet ist.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Lizenzgeber neben der Markennutzung die Lizenz erteilt habe, Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen. Ansprüche des Lizenzgebers aus Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke seien an die KH Mediengruppe GmbH abgetreten worden.

Anschließend wird unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll  

  • das monierte Geschäftsgebaren unverzüglich unterlassen und die Benutzung der Marke einstellen,
  • eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet übersenden,
  • eine Erklärung abgeben, mit der die Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkannt wird,
  • Auskunft erteilen und Rechnung legen,
  • die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 Euro bezahlen
  • sowie einen pauschalen Schadenersatz von 1.974,00 Euro leisten.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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