Erneut: Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorgelegten Abmahnung wird zunächst – wie in den anderen hier bereits vorliegenden Abmahnungen – ausgeführt, die Abmahnerin biete sämtliche Dienstleistungen eines Reisebüros an, insbesondere die Vermittlung von Reise- und Reisenebenleistungen wie auch die Veranstaltung von Reisen.

Im Weiteren wird sodann – wiederum wie in den anderen hier bereits vorliegenden Abmahnungen – folgender Vorwurf erhoben: Im Rahmen einer Marktbeobachtung habe die Abmahnerin festgestellt, dass der Abgemahnte auf seiner Internetpräsenz entgegen der gesetzlichen Vorgabe in Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 seiner Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform nicht nachkomme. Dies wird unter Bezugnahme auf gerichtliche Entscheidungen als wettbewerbswidrig gerügt.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben wird – wiederum wie in den anderen hier bereits vorliegenden Abmahnungen – eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Darüber hinaus sollen der Abgemahnten Rechtsanwaltskosten erstatten.

Meine Einschätzung:

Bei einer Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH sollte unbedingt überprüft werden, ob die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Einbindung des Links auf die OS-Plattform überhaupt erfüllt sind. Nicht jeder Betreiber einer Webseite muss zwingend den entsprechenden Link einbinden.

Sofern der Vorwurf der fehlenden Einbindung des Links auf die OS-Plattform in Ihrem Fall berechtigt ist, sollten Sie folgendes berücksichtigen:

Besonders tückisch (und bei Abgabe einer Unterlassungserklärung eine echte Haftungsfalle): der Link muss auch anklickbar sein. Gerade wenn Sie über verschiedene Internetauftritte tätig sind, sollten Sie diese Fehlerquelle bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung unbedingt berücksichtigen.

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Update 31.08.2018:

Nach den mir zwischenzeitlich vorliegenden weiteren Informationen zur Abmahntätigkeit der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack bestehen nach meiner Meinung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnten.

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Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Abmahnfallen und berät Betroffene.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Online-Händler relevante Entwicklungen.


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