Erneut: Abmahnung vom ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.

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Mir wurde erneut eine Abmahnung vom ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.:

Nach seiner Selbstdarstellung kümmert sich der Verein als private Initiativgemeinschaft satzungsgemäß insbesondere um Verbraucherfragen im Finanzdienstleistungsbereich. Hier in der Kanzlei liegen jedoch mehrere Abmahnungen vor, die an eBay-Verkäufer gerichtet sind.

Nachdem der Verein zunächst selbst abgemahnt hatte, werden die Abmahnungen nunmehr über Rechtsanwälte ausgesprochen.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

In den hier vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst auf einen Testkauf verwiesen. Sodann wird ausgeführt, dass sich der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer ausgebe und hierbei eine Vielzahl von Artikeln anbiete, die über die üblichen Haushaltsmengen hinausgehen.

Im Weiteren wird auf die Anzahl der Bewertungen hingewiesen, die der Abgemahnte in den letzten zwölf Monaten erhalten hat. Sodann wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer agiert, obwohl er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

Moniert werden folgende Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher,
  • fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung,
  • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zu Zugänglichkeit des Vertragstextes sowie
  • fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für die gelieferten Waren.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und auch eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 Euro vor. 

Meine Einschätzung: 

Die Abmahnungen des Vereins werfen aus meiner Sicht unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt unter anderem für die Anspruchsberechtigung des Vereins. Unabhängig hiervon sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn bei einer falschen Reaktion auf eine Abmahnung drohen teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen.



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