Erneut: Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

In der Vergangenheit hatte ich bereits über eine hier vorgelegte Abmahnung von Falk Valentin berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-falk-valentin-ueber-rechtsanwalt-lutz-schroeder-erhalten_184459.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es um verschiedene Vorwürfe im Hinblick auf das Angebot einer Armbanduhr im Internet.

Gerügt wird zunächst, dass der abgemahnte Online-Händler eine Armbanduhr vertreibt, bei der weder das Produkt selbst noch dessen Verpackungsmaterial mit einer Herstellerangabe versehen war.

Des Weiteren wird bemängelt, dass die verkaufte Uhr keine Marke trägt und somit auch nicht entsprechend den Vorgaben des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert worden ist.

Im Übrigen wird moniert, dass eine Recherche bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ergeben habe, dass der abgemahnte Online-Händler entgegen den Vorgaben des Verpackungsgesetzes dort nicht registriert ist.

Unter Verweis auf das konkrete Wettbewerbsverhältnis werden gegenüber dem abgemahnten Online-Händler wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro erstatten (953,40 Euro).

Meine Einschätzung: 

Wenn Ihnen mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vorgeworfen wird, gegen Vorgaben zur Produktkennzeichnung, gegen Vorgaben des Elektrogesetzes oder gegen Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu verstoßen, sollten Sie die entsprechende Abmahnung unbedingt ernst nehmen. Bei einer falschen Reaktion drohen Ihnen nämlich teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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