Erneute Abmahnung von 20th Century Fox und Waldorf Frommer, Filesharing

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Ein weiteres Mal erhielten wir eine Filesharing-Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Erneut wirft die Gesellschaft einer Privatperson vor, einen Film mittels eines Filesharing-Programms Dritten zugänglich gemacht zu haben, obwohl die Gesellschaft keine Zustimmung hierzu erteilt habe. Wir vertreten derzeit bereits über 1.000 Mandanten allein in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.

Der Vorwurf 

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München haben sich erneut der Filesharing-Sache angenommen. Die Kanzlei wirft dem Abgemahnten vor, er habe das urheberrechtlich geschützte Filmwerk i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG durch die Nutzung eines Filesharing-Programms Dritten im Internet kostenlos zugänglich gemacht. Damit habe er das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt, §§ 16, 19 a UrhG. Durch die Überwachung solcher Programme und die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Internet-Provider habe die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Kenntnis von der Person des Abgemahnten erhalten. Sollte der Abgemahnte das Programm nicht genutzt haben, müsse er als Anschlussinhaber beweisen, dass eine andere Person als er selbst das Programm genutzt habe.

Was fordert 20th Century Fox?

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde die Wiederholungsgefahr einer Rechtsverletzung ausräumen. Die Erklärung enthält die Verpflichtung es zu unterlassen, den Film im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Außerdem fordert die zuständige Rechtsanwältin den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantin auf, einen Schadensersatz nach einer Lizenzanalogie zu zahlen. Der Aufwendungsersatzanspruch zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten orientiert sich an dem Gegenstandswert. Dieser ergibt sich aus dem Unterlassungs- (1000 €) und Schadensersatzanspruch (700 €). 

Unser Rat bei einer Filesharing-Abmahnung 

Die Anzahl von Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Filesharing-Programmen hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Seit 2007 haben wir Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen im Medien-, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Als Fachanwälte in diesen Rechtsgebieten können wir die in einer Abmahnung geltend gemachten Ansprüche fachkundig beurteilen und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Wir raten Ihnen dazu, Ruhe zu bewahren, keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen und einen Fachanwalt zu konsultieren. In den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht ist die Erfahrung eines Fachanwalts besonders wichtig, da technische Entwicklungen stets neue juristische Herausforderungen hervorbringen.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen umgehende Unterstützung bei Ihrer Abmahnung. Wir kennen die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Senden Sie uns die Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit dem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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