Erwerb eines Grundstücks durch Ausländer in Polen – neue Rechtslage ab 02.05.2016

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Ab dem 1. Mai 2016 hat sich die Rechtslage in Bezug auf die Möglichkeiten des Erwerbs der Liegenschaften in Polen zwei Mal geändert. Zunächst sind die Einschränkungen im Erwerb der Grundstücke durch EU-Einwohner vollständig weggeschafft worden.

Das Gesetz über Erwerb der Grundstücke durch Ausländer schafft weiterhin Hindernisse für den Erwerb der Grundstücke von Einwohnern der ausländischen Länder, jedoch gilt dies nicht mehr für Bewohner der EU-Mitgliedsländer. Diese bedürfen der Zustimmung des Innenministers zum Erwerb eines Grundstücks nicht mehr.

In Bezug auf die landwirtschaftlichen Grundstücke gibt es jedoch seit dem 16.12.2016 eine neue Regelung im polnischen Gesetz über Gestaltung des Agrarsystems (Gesetz vom 11. April 2003), die wiederum neue Einschränkungen für den Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke festlegt, unabhängig von der Herkunft des Erwerbers.

Der Kauf einer landwirtschaftlichen Immobilie mit einer Größe von mindestens 0,3 ha kann grundsätzlich erst dann zustande kommen, wenn das Staatliche Zentrum für Unterstützung der Landwirtschaft (Krajowy Osrodek Wsparcia Rolnictwa) das Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Die weitere Bedingung für den Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche liegt in der Person des Erwerbers – dieser muss ein Landwirt i. S. des Gesetzes sein. Eine Ausnahme für den Erwerb durch einen Nicht-Landwirt wäre dann möglich, wenn eine Zustimmung des Direktors des Zentrums für Unterstützung der Landwirtschaft vorliegt, wobei hier bestimmte Befreiungsgründe glaubwürdig angegeben werden müssen.

Das Gesetz sieht für den Käufer des Grundstücks nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs bestimmte Voraussetzungen vor, sondern legt auch welche für die Zukunft fest. Der Erwerber muss zum Beispiel den landwirtschaftlichen Betrieb, in den das erworbene Grundstück hineinintergriert worden ist, 10 Jahre ab dem Erwerb fortführen.

Daraus folgt, dass der Erwerb einer nicht landwirtschaftlichen Immobilie für den EU-Mitgliedslands-Bewohner ohne Einschränkung stattfinden kann. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken wird es aber wieder erschwert.

Sollten Sie Interesse am Erwerb einer Immobilie in Polen haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei begleitet Sie gerne ab der Immobiliensuche bis zum Abwicklung des Kaufvertrages.

RAin Sabina Ociepa



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