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EU-Verordnung: Personalausweis mit Fingerabdruck wird Pflicht ab 2020

  • 2 Minuten Lesezeit
Paula Böttger anwalt.de-Redaktion
  • Durch die neue EU-Verordnung werden ab 2020 Personalausweise vereinheitlicht.
  • Eine Speicherung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) auf dem Ausweis ist verpflichtend.
  • Damit soll die digitale Strafverfolgung erleichtert werden.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind derzeit 86 verschiedene Ausweisdokumente im Umlauf. Das soll sich mit der neuen EU-Verordnung ändern. Zur besseren Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität hat die EU per Verordnung beschlossen, dass in allen 28 Mitgliedstaaten einheitliche Personalausweise mit Fingerabdrücken und biometrischem Foto (sog. biometrische Daten) verpflichtend werden. Beim Reisepass hingegen ist schon seit 2007 die Speicherung der Fingerabdrücke verpflichtend.

Was ändert sich durch die EU-Verordnung?

Ab 2020 sollen alle EU-Bürger ihre biometrischen Daten auf einem Chip ihres Personalausweises abspeichern. Die europäischen Mitgliedstaaten haben bis 2020 Zeit, dies in ihren nationalen Gesetzen umzusetzen. Folgende Änderungen werden damit verpflichtend:

  • Speicherung von zwei Fingerabdrücken auf dem Ausweis.
  • Personalausweise müssen maschinenlesbar sein und Kreditkartenformat haben.
  • Alte Ausweise werden nach fünf bis zehn Jahren ungültig.

Zusätzlich sind mit der EU-Verordnung auch noch weitere Maßnahmen zum Datenschutz geplant. So müssen alle Mitgliedstaaten in der Lage sein, potenzielle Hackerangriffe auf die amtlichen Datenbanken abzuwehren. 

Die Verwendung der gespeicherten Daten bleibt aber weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten und kann deshalb von Deutschland selbst bestimmt werden. Geplant ist derzeit, die Daten nur auf den Chips der Ausweise zu speichern und nicht an einer externen Sammelstelle.

Was soll mit der Änderung erreicht werden?

Durch die EU-Verordnung soll allgemein die internationale digitale Strafverfolgung für Polizei und Geheimdienste vereinfacht werden. Vor allem Terroranschläge und transnationale Kriminalität, z. B. Identitätsdiebstahl und das Einreisen mit gefälschten Dokumenten, sollen eingedämmt werden. Außerdem soll durch die EU-Verordnung ein strengerer Umgang mit Feuerwaffen und Chemikalien, die zum Bombenbau geeignet sind, durchgesetzt werden.

Hierfür können jetzt Ermittler bei Internetanbietern mit Sitz in der EU Daten und Beweise anfordern. Innerhalb von 10 Tagen, im Notfall binnen 6 Stunden, müssen die Informationen bei den jeweiligen Behörden vorliegen.

Kritik 

Wie schon die EU-Verordnung im Jahr 2007 zur Verpflichtung der Aufnahme von Fingerabdrücken auf Reisepässen ist auch die aktuelle Verordnung bezüglich der Fingerabdrücke auf Personalausweisen durchaus umstritten.

Kritisiert wird zum einen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke eine Grundrechtsverletzung darstellen kann, da seit 2017 Polizei und Geheimdienste bereits ohne Protokollierung auf vorhandene biometrische Daten zugreifen können. Einige sehen darin eine zu große Erstarkung der Polizeigewalt in Deutschland und der EU.

Zum anderen wird die Notwendigkeit der EU-Verordnung infrage gestellt, da Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, eine stetig sinkende Anzahl an Einreiseversuchen mit gefälschten Dokumenten meldet. 

(PBO)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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