EuGH-Generalanwältin weitet Dieselskandal aus

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 30. April 2020 hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston ihre Anträge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Und die haben es in sich. Die Generalanwältin ist der Auffassung, dass die grundsätzlich erlaubten Abschaltvorrichtungen nur ausnahmsweise in Betrieb gehen dürfen und zwar nur um eine konkrete und unmittelbar drohende Schädigung des Motors abzuwenden.

In Deutschland wurden aber massenhaft Abschaltvorrichtungen verbaut, die nicht nur konkrete und unmittelbar drohende Schäden am Motor abwenden sollen, sondern die schlicht und einfach die Lebenslaufleistung des Motors erhöhen und die Wartung vereinfachen sollen. Diese Praxis hält die Generalanwältin für rechtswidrig. Das ist auch nicht weiter überraschend, ist es doch in den USA schon seit Jahren so. Dort schaffen es die deutschen Autobauer ohne Abschaltvorrichtung auszukommen, indem sie teure Katalysatoren verbauen. 

Sollte der EuGH der Einschätzung der Generalanwältin folgen – was er in aller Regel tut – wäre nicht nur entschieden, dass Volkswagen und co. bei alten Wagen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut haben, sondern dass auch nach 2015 massenhaft illegale Abschaltvorrichtungen verwendet wurden.

Die betrifft insbesondere die sogenannten Thermofenster von Volkswagen, Audi und Mercedes. Dort schaltet die Abschaltvorrichtung die Filter bei bestimmten Temperaturen aus. Zum Beispiel, wenn die Außentemperatur nicht zwischen 15 und 30 Grad liegt. Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass dies eine illegale Abschaltvorrichtung sein muss. Trotzdem war die Mehrheit der deutschen Gerichte bisher der Auffassung, dass die sog. Thermofenster rechtmäßig sind. Damit dürfte es nun vorbei sein.

Auf die deutsche Autoindustrie kommt eine weitere milliardenschwere Schadensersatzforderung ihrer betrogenen Kunden zu. Es ist erbärmlich, dass die deutschen Manager aus Ihren Betrügereien 2015 nichts gelernt haben, sondern schlicht und einfach eine neue Abschaltvorrichtung verwendet haben und weiter gemacht haben wie bisher.

Wir haben viele hundert geschädigte Dieselfahrer vertreten und sind Experten auf diesem Gebiet. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Sommerfeld

Beiträge zum Thema