EuGH Thermofenster Diesel Entscheidung C-873/19 - Kommt die Diesel-Rückrufwelle? - Stilllegungen drohen
- 3 Minuten Lesezeit
Nach Entscheidung des EUGH C-873/19 steht fest, dass bislang geduldete Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Das Kraftfahrtbundesamt wird künftig bei praktisch allen Diesel-Fahrzeugen der Euro 5 und Euro 6 Norm Rückrufe anordnen müssen. Für betroffene Diesel-Halter kann sich das bis zu einem faktischen Fahrverbot auswirken, wenn keine Hardware-Nachrüstung angeboten wird.
München / Luxemburg, den 08.11.2022 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute in einem wesentlichen Verfahren die Weichen im Diesel-Skandal vollkommen neu gestellt. Mit der Rechtssache C-873/19 zeichnet sich eine Kehrtwende im Diesel-Skandal ab.
Was das Urteil genau bedeutet, erläutert die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die tausende Diesel-Fahrer bei Klagen gegen die Autohersteller nach Schadensersatz seit Jahren unterstützen. So könnte man auf die Idee kommen, das Urteil in der Rechtssache C-873/19 habe auf den ersten Blick nichts mit den Verbrauchern, den Autobesitzern, zu tun.
Das Urteil hat es aber in sich, die DUH bezeichnet es in ihrer Pressemitteilung als „ein Paukenschlag gegen die Autolobby, Bundesverkehrsminister sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)“. Doch was steckt dahinter? :
EuGH bestätigt nochmals: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung
Zum Hintergrund: Grundlage der Entscheidung des EuGH ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die DUH hatte darauf geklagt, dass das Kraftfahrtbundesamt auch bei Abschalteinrichtungen in Form so genannter „Thermofenster“ einen Rückruf betroffener Fahrzeuge veranlassen muss.
In der Entscheidung des EuGH stellt dieser zunächst erneut klar, dass ein Thermofenster, das dafür sorgt, dass die Abgassnachbehandlung unter 15°C reduziert wird, klar unzulässig ist, da ein Fahrzeug mit einer solchen Abschalteinrichtung die meiste Zeit deutlich schmutziger unterwegs ist, als erlaubt. Der EuGH findet hierzu auch deutlich klare Worte, als das die deutschen Gerichte bislang taten.
Ein solches „Thermofenster“, also eine Abschalteinrichtung, die auf die Außentemperatur reagiert und mit der das Fahrzeug bei etwas niedrigeren Außentemperaturen deutlich „schmutziger“ unterwegs ist als auf dem Prüfstand, ist in der überwiegenden Zahl der Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge aller Hersteller aktiv.
Die DUH will mit ihrer Klage nun erreichen, dass das Kraftfahrtbundesamt bei Fahrzeugen von Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat und Peugeot, die mit einem solchen Thermofenster ausgestattet sind, einen verpflichtenden Rückruf anordnet, mit dem das Thermofenster entfernt werden soll. Wenn diese Entfernung der Abschalteinrichtung durch die Autohersteller nicht erfolge, so die Klage der DUH, sollten die Fahrzeuge zurückgerufen und wenn eine Hardware-Nachrüstung nicht erfolgt, sodann die Stilllegung angedroht werden. Nach Auskunft der DUH hat das EuGH Urteil Auswirkung auf anhängige Prozesse gegen aktuell 119 Freigabebescheide vor dem Verwaltungsgericht Schleswig und damit auf Millionen Diesel-Pkw in Deutschland.
Kostenfreie Erstberatung
✓ Diesel-Check ✓ ohne Kostenrisiko
oder telefonisch unter
089-41617275-0
EuGH: Kraftfahrtbundesamt wird Rückruf von Euro 5 und Euro 6 Dieseln anordnen müssen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Klage der DUH gegen das KBA erfolgreich verlaufen dürfte, da die Thermofenster entgegen der bisherigen industriefreundlichen Praxis des KBA unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen, die entfernt werden müssen. Millionen Fahrzeugen droht damit der Rückruf oder gar die Stilllegung. Endgültig entscheiden muss das Verwaltungsgericht Schleswig, das aufgrund des Urteils des EuGH aber kaum mehr Spielraum haben dürfte. Dies käme einem generellen Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in ganz Deutschland gleich, wenn die Hersteller keine Hardware Nachrüstungen vorhalten.Hier hat allerdings die Vergangenheit gezeigt, dass die meisten Hersteller eine solche Hardware-Nachrüstung schlicht nicht anbieten wollen oder können..
Fahrzeughalter, die einen Rückruf des KBA nicht abwarten wollen und sinkende Preise Ihres Fahrzeuges befürchten, sollten sich nun über Möglichkeiten informieren, ihr Fahrzeug durch die Geltendmachung von Schadensersatz „zu Geld zu machen“. Hier kommen sowohl die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Zahlung eines Schadensersatzbetrages als auch die Geltendmachung einer Zahlung ohne Rückgabe des Diesel Fahrzeuges in Betracht.
Welche Alternative für wen am sinnvollsten ist und wie die Entscheidung des EuGH im Einzelfall bestmöglich genutzt werden kann, stellen KAP Rechtsanwälte gerne in einer kostenfreien Erstberatung dar.
Artikel teilen: