Existenzgründung: Was künftige Franchisenehmer wissen müssen!

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Franchise-Systeme, wie McDonald's, Obi oder Starbucks, bieten Existenzgründern einen entscheidenden Vorteil. Viele Verbraucher kennen das Logo, sie wissen, was das Unternehmen verkauft und im Idealfall auch gleich, wo sie es finden. Auch werden Existenzgründer in vielen Belangen durch den Franchisegeber unterstützt, da dieser in der Regel für Marketing, Werbeauftritt, Schulungen etc. sorgt. Vielerlei Gründe sprechen somit für den Weg in die Vertriebsform des Franchisings, jedoch gilt auch hier, dass ohne die notwendigen Grundkenntnisse der Franchisenehmer bereits im Anfangsstadium sorgsam das Angebot des Franchisegebers prüfen sollte.

Besonderheit: „vorvertragliche Aufklärung“

Bevor der Vertrag mit einem potenziellen Franchisegeber abgeschlossen wird, sollte eine umfassende Darlegung aller erheblichen Informationen erfolgt sein. Ausgehend von der Rechtsprechung unterliegt ein Franchisegeber bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen umfangreichen Aufklärungspflichten. Zwar kann von einem Franchisegeber keine Garantieerklärung für eine erfolgreiche Existenzgründung verlangt werden, jedoch hat der Franchisenehmer zweifelsohne einen Anspruch auf Offenlegung der notwendigen Informationen über die Rentabilität des Franchise-Systems. Darüber hinaus sollte sich der Existenzgründer von dem potentiellen Franchisegeber jedoch weitere Informationen zukommen lassen und dies schriftlich dokumentieren.

Checkliste zur vorvertraglichen Aufklärung

Um erfolgreich als Franchisenehmer in das Franchising zu starten, sollten vor Vertragsunterzeichnung alle wichtigen Fragen geklärt sein. Neben den „üblichen Fragen“, ob der potentielle Franchisegeber lokale Markterfolge mit seinem Konzept hat oder ob das angebotene System in den letzten Jahren mit Standorten und Partnern stabil gewachsen ist, sollten weitere Informationen über die mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Personen des Franchise-Systems sowie über das Franchiseangebot als solches eingeholt werden. So kann ein Existenzgründer von dem potentiellen Franchisegeber genaue Angaben über das Marketingkonzept, die Franchise-Gebühren, gewerbliche Schutzrechte des Franchise-Systems und Leistungen der Systemzentrale verlangen. Auch sollte das Systemhandbuch einer umfassenden Prüfung unterzogen werden, denn nur so kann sich der Existenzgründer ein abschließendes Bild über das anvisierte Franchise-System erschließen.

Fazit

Durch die Übernahme eines bereits bestehenden Franchisekonzepts kann zwar das unternehmerische Risiko überschaubarer werden. Gleichzeitig können allerdings durch die vertragliche Bindung an den Franchisegeber neue Risiken entstehen, die der Existenzgründer nur nach genauer Prüfung des Konzepts und des Franchisevertrags erkennen und abwägen kann.

Sollten Sie als Existenzgründer Fragen zum Thema „Franchising“ haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M. (Köln/Paris 1) gern zur Verfügung.



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