Fabrikneu bei 18 Monaten?

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Ein Autohändler hatte einen Pkw als „fabrikneu“ verkauft, der bei ihm bereits 18 Monate gestanden hatte. Von diesem Modell gab es auch bereits einen Nachfolger auf dem Markt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Händler dieses Fahrzeug nicht mehr als „fabrikneu“ verkaufen durfte. Fabrikneu ist ein Auto nur, solange das Modell dieses Fahrzeugs ohne Änderungen vom Hersteller auf dem Markt verkauft wird.

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