Fälle aus dem Alltag - Fall 3

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A mietet sich einen hochwertigen Pkw. Der Vermieter weist ihn bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich darauf hin, dass es ihm nicht gestattet sei, den Pkw auch außerhalb Deutschlands zu führen. Bei der späteren Fahrt stellt der Mieter nach zahlreichen Kilometern  fest, dass  die Tankanzeige zum Nachtanken mahnt. Da er sich im Grenzgebiet zu Polen befindet, fährt er über die Grenze, um billiger zu tanken. Dies meldet der Pkw per GPS-Signal dem Vermieter. Der ist not amused und erstattet Anzeige.

Neben einer möglicherweise vereinbarten zivilrechtlichen Vertragsstrafe zum Nachteil des Mieters kann ein solches Verhalten desselben auch den Staatsanwalt auf den Plan rufen. § 248b StGB stellt den sogenannten Unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges unter Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren). Ein unberechtigtes Ingebrauchnehmen im Sinne dieser Vorschrift liegt auch in einem unberechtigten Ingebrauchhalten. Die kurze Fahrt hinter die Grenze kann also teuer werden.

RA Michalski

Juli 2013


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