Falsches Verhalten – Grund für eine Kündigung

  • 1 Minuten Lesezeit

Wer über den Chef nörgelt, zu spät zur Arbeit kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Kündigung. Das sind nämlich Verhaltensweisen, die Arbeitgebern Grund zur Kündigung liefern. Das Arbeitsrecht klassifiziert diese Gründe als verhaltensbedingte Kündigungsgründe.

Rechtsanwalt Uwe Lehr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, er erläutert: „Es reicht nicht auch nur einmal zu spät zur Arbeit zu kommen, um gefeuert zu werden. Der Gesetzgeber stellt einige Voraussetzungen, die einzuhalten sind auf dem Weg zur endgültigen Trennung.“

Voraussetzungen für eine Kündigung

Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer nach dem Fehlverhalten explizit darauf hinweisen, dass das Verhalten falsch war, indem er ihn klar und deutlich abmahnt. Erst wenn der Arbeitnehmer mehrmals unpünktlich ist – trotz wiederholter Abmahnung – kann der Arbeitgeber kündigen. Gründe sind Alkohol trinken und rauchen am Arbeitsplatz, vorausgesetzt rauchen und trinken ist verboten. Weitere Gründe sind beispielsweise die Ankündigung einer Krankheit, krankgeschrieben woanders zu arbeiten sowie Selbstbeurlaubung.

In all diesen Fällen kann der Arbeitgeber ordentlich kündigen, also mit Kündigungsfrist. Gegenüber der ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung fristlos, hierzu sind besonders heftige Gründe erforderlich wie unberechtigte Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigungen, sexuelle Belästigungen oder sittliche Verfehlungen.

Neben der verhaltensbedingen Kündigung gibt es außerdem die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.

Rechtsanwalt Uwe Lehr empfiehlt: "Suchen Sie sich Hilfe bei einer ungewollten Kündigung. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, lassen Sie Ihre Kündigung prüfen! Schon bei einer fehlerhaften Abmahnung kann eine Kündigung unrechtmäßig sein."


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Uwe Lehr

Beiträge zum Thema