Familiengesellschaft gründen und Erbschaftsteuer vermeiden

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Familiengesellschaft statt Schenkung: Wie Sie Immobilien, Vermögen oder Unternehmen rechtssicher und steuerfrei in der Familie halten – mit Kontrolle, Nießbrauch und Pflichtteilsschutz. Jetzt Nachfolge strategisch gestalten.


Wer Vermögen an Kinder oder Enkel weitergeben möchte, steht vor einer schwierigen Frage: Wie kann ich Immobilien oder Geldvermögen steuerlich optimal übertragen, ohne meine Kontrolle zu verlieren? Und wie verhindere ich, dass Pflichtteilsforderungen oder Erbstreitigkeiten das Familienvermögen zerschlagen?


In meiner anwaltlichen Beratungspraxis begegnen mir viele Vermögensinhaber, die intuitiv zur Schenkung oder zum Testament greifen. Doch oft greifen diese Mittel zu kurz – insbesondere bei größeren Immobilienportfolios, Kapitalanlagen oder unternehmerischen Beteiligungen.


Die Lösung heißt: Familiengesellschaft.


Wenn Schenkung und Testament nicht mehr ausreichen

Ein Testament bietet Regelungsmöglichkeiten – aber keine Steuerersparnis zu Lebzeiten. Eine einfache Schenkung spart unter Umständen Erbschaftsteuer, birgt aber enorme Risiken:


  • Kontrollverlust: Nach der Schenkung können Sie nicht mehr allein entscheiden.
  • Pflichtteilrisiko: Geschenktes Vermögen kann im Todesfall zur Pflichtteilsergänzung führen.
  • Fehlende Rückforderungsrechte: Wenn Kinder insolvent werden, sich scheiden lassen oder vorversterben, ist das Vermögen oft verloren.


Vor allem bei Immobilienübertragungen ohne Rückforderungsrecht, ohne Nießbrauch oder ohne steuerstrategische Planung drohen hohe Verluste – finanziell und familiär.


Der strategische Vorteil der Familiengesellschaft

Die Familiengesellschaft – meist in Form einer GmbH, GbR oder Kommanditgesellschaft (Familien-KG) – ist das beste Instrument für alle, die:


  • Vermögen erhalten wollen
  • schrittweise übertragen möchten
  • steuerliche Freibeträge nutzen
  • Pflichtteilsansprüche vermeiden
  • und gleichzeitig die Kontrolle behalten möchten


Beispiel aus der Beratung:


Ein Ehepaar (beide Anfang 60) besitzt:

  • eine schuldenfreie Immobilie im Wert von 1,2 Mio. €
  • ein Depot mit 250.000 €
  • vermietete Eigentumswohnungen


Die Kinder sind erwachsen, die Erbfolge klar – aber: Das Ehepaar möchte jetzt vorsorgen. Schenkung oder Testament? Zu unsicher.


Meine Empfehlung: Gründung einer Familiengesellschaft.


Immobilien und Depot werden in eine GmbH eingebracht. Das Ehepaar bleibt Geschäftsführer, hält zunächst 100 % der Anteile. Jahr für Jahr können Anteile im Wert von 400.000 € pro Kind steuerfrei übertragen werden – mit Nießbrauch und Rückforderungsrechten. Der Gesellschaftsvertrag schließt Pflichtteilsklagen aus.


Ergebnis:

  • Erbschaftsteuer gespart
  • Pflichtteil abgewehrt
  • Kontrolle behalten
  • Streit vermieden


Vorteile einer Familiengesellschaft bei Immobilien und Vermögen


1. Steuerliche Freibeträge optimal nutzen

Alle 10 Jahre können Eltern 400.000 € pro Kind steuerfrei übertragen – auch in Form von GmbH-Anteilen. Dabei wird das Vermögen oft niedriger bewertet als bei Einzelübertragung.


2. Kontrolle trotz Übertragung

Eltern bleiben Geschäftsführer oder Komplementär – auch wenn Anteile übertragen wurden. Entscheidungen können an Zustimmungsklauseln geknüpft werden.


3. Nießbrauch und Ertragskontrolle

Mieterträge aus Immobilien fließen weiterhin an die Eltern – durch vertraglich gesicherten Nießbrauch oder Geschäftsführergehalt.


4. Pflichtteilsrisiken entschärfen


Anteile an Familiengesellschaften sind nur schwer verwertbar – das macht sie weniger angreifbar bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen.


5. Gläubigerschutz

Vermögen in einer Gesellschaft ist geschützt vor Insolvenz, Scheidung oder Zugriff durch Schwiegerkinder.


Wichtige rechtliche Elemente einer Familiengesellschaft

Damit die Gesellschaft ihren vollen Schutz entfalten kann, sind folgende Punkte essentiell:


  • Gesellschaftsvertrag mit Zustimmungsvorbehalten
  • Rückforderungsrechte bei Scheidung, Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit
  • Testamentliche Gestaltung im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag
  • Schenkungsverträge mit Auflagen und Sperrminoritäten
  • Nießbrauchsrechte rechtlich gesichert


Ein häufiger Fehler: Notarielle Gründung ohne individuelle Anpassung – und ohne erbrechtlichen Gleichlauf. Das kann teuer werden.


Auch Auslandsvermögen strukturiert einbinden

Viele meiner Mandanten besitzen Immobilien oder Kapitalanlagen im Ausland – z. B. in Spanien, der Schweiz oder Österreich. Auch hier kann die Familiengesellschaft ein geeignetes Mittel sein – mit folgenden Vorteilen:


  • einheitliche Struktur
  • zentralisierte Verwaltung
  • flexible Nachfolgeregelung auch über Grenzen hinweg

Wichtig ist dabei die Abstimmung mit dem internationalen Erbrecht und die Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen.


Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Immobilien werden einzeln überschrieben, ohne Rückforderungsrechte
  • Gesellschaften werden ohne steuerliche Bewertung gegründet
  • Pflichtteilsansprüche werden nicht berücksichtigt
  • Verträge enthalten keine Schutzklauseln für den Pflegefall
  • Der gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Teil sind nicht abgestimmt


Ergebnis: Trotz guter Absicht drohen massive Verluste und Streitigkeiten.


Warum anwaltliche Gestaltung entscheidend ist

Notare beurkunden – aber gestalten nicht.

Als Fachanwältin für Erbrecht entwickle ich ein vollständiges Nachfolgekonzept, das:

steuerliche Vorteile sichert

  • familiäre Konflikte verhindert
  • das Vermögen vor Zugriff schützt
  • und Ihren Lebensplan respektiert


Ich arbeite eng mit Steuerberatern zusammen und begleite Sie bundesweit – von der Gründung der Familiengesellschaft bis zur Nachfolgegestaltung.


Fazit: Familienvermögen erhalten – mit Strategie, Recht und Weitblick


Wenn Sie mehr wollen als ein Testament – und Ihr Vermögen strukturiert, sicher und steuerfrei in der Familie halten möchten, ist die Familiengesellschaft das Mittel der Wahl.


Ich entwickle mit Ihnen ein Konzept, das:

  • Ihre Immobilien schützt
  • Ihre Steuern minimiert
  • Ihre Familie absichert
  • und Ihre Kontrolle bewahrt


Jetzt beraten lassen – bevor Pflichtteil, Pflegeheim oder Steuerfalle zuschlagen.


Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Gründung und Gestaltung Ihrer Familiengesellschaft – diskret, strategisch und mit Fokus auf Erhalt des Familienvermögens.


Jetzt hier Erstberatung anfragen – persönlich, vertraulich, bundesweit.


Mehr Informationen zu Nachlassplanung und Strategien gibt´s hier:

- Familiengesellschaft gründen

- Nachlassplanung

- Erbschaftssteuer legal umgehen

- Nießbrauch richtig gestalten

- Erbschutz

- Immobilien vererben

- Vermögenssicherung

- Pflichtteil ausschalten


FAQ – Familiengesellschaft & Nachlassplanung

Was ist eine Familiengesellschaft?

Eine Gesellschaft (z. B. GmbH, GbR, KG), in die Vermögen eingebracht wird und deren Anteile innerhalb der Familie strategisch übertragen werden.

Ist das steuerlich günstiger als eine Schenkung?

In vielen Fällen ja. Der Gesellschaftsanteil wird häufig günstiger bewertet als z. B. eine Immobilie – das spart Erbschaftsteuer.

Kann ich trotzdem im Haus wohnen oder Miete erhalten?

Ja – durch vertraglich gesicherten Nießbrauch oder Geschäftsführergehalt.

Wie kann ich verhindern, dass meine Kinder das Vermögen veräußern?

Durch Sperrminoritäten, Zustimmungsvorbehalte und Rückforderungsrechte im Gesellschaftsvertrag.

Funktioniert das auch mit Auslandsvermögen?

Ja – mit entsprechender Gestaltung und steuerlicher Absicherung auch für ausländische Immobilien oder Depots.

Was kostet eine Familiengesellschaft?

Die Gründungskosten variieren je nach Gesellschaftsform und Vermögensstruktur – ich erstelle Ihnen ein transparentes Angebot nach Erstberatung.


Wie schnell kann die Gesellschaft starten?

Mit guter Vorbereitung innerhalb von wenigen Wochen – je nach Komplexität.

Foto(s): @urheberlos

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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