Familienrecht: Bundesverfassungsgericht stärkt die Homo-Ehe ein weiteres Mal

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Das Bundesverfassungsgericht hat wiederum die Bundesregierung düpiert und einen weiteren Schritt zur Ehe für alle vollzogen. 

Seit das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1998 entschieden hat, dass nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt sind, vertritt das Gericht eine sehr liberale, dem Zeitgeist angemessene Familienauffassung.

2001 trat das Lebenspartnerschaftsrecht in Kraft, welches auch homosexuellen Paaren ermöglichte, zumindest eine eheähnliche Partnerschaft eintragen zu lassen.

Seit mehreren Jahren wird der Ruf nach der Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare immer lauter. Diese Meinung, die mittlerweile von rund zwei Dritteln der Bevölkerung geteilt wird, stärkt das Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit immer wieder. Nachdem es zunächst die Sukzessivadoption für Lebenspartner für verfassungsgemäß erklärt hat, hat das Bundesverfassungsgericht nun zu rentenrechtlichen Ansprüchen von eingetragenen Lebenspartnern entschieden. 

Laut Urteil erhalten eingetragene Lebenspartner nun auch eine Hinterbliebenenversorgung aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Die Richter meinen ausdrücklich, dass der Staat besondere Gründe bräuchte, um Lebenspartnerschaften schlechter als Ehen zu behandeln. Dies sei bei der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes schon deshalb nicht der Fall, da in der gesetzlichen Rentenversicherung Lebenspartnerschaften und Ehen bereits seit 2005 gleichgestellt sind.

Frau Rechtsanwältin Hermann ist Fachanwältin für Familienrecht. Auch Frau Rechtsanwältin Ludolf und Frau Rechtsanwältin Steppling zählen das Familienrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Sollte Sie also Fragen hinsichtlich Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über eine Mandatierung freuen.


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