Familienrecht in der Corona-Krise

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Anwaltliche Hilfe:

Außergerichtlich kann alles geregelt werden. Gerichtlich kann derzeit alles beantragt werden. Gerichtlich werden derzeit nur Eilsachen terminiert und unter Sicherheitsvorkehrungen verhandelt. Eien Vielzahl von Terminen sind bis Mitte April verlegt. Trotzdem kann alles weiterhin gerichtlich geltend gemacht werden und wird zunächst durch die Richterinnen und Richter im Homeoffice und daher verzögert bearbeitet.

Recht auf Umgang und Kontaktverbot: 

Auch in der Corona-Krise hat der andere Elternteil ein Recht auf Umgang. Die Krise ist nicht allein Begründung für eine Aussetzung. Allerdings sollte genau ermittelt werden, ob der umgangsberechtigte Elternteil alle Regeln einhält und in welchem Umfeld er sich innerhalb seiner Lebensführung bedient.

Hat er ein erhöhtes Infektionsrisiko, ist dieses ein Grund für eine Unterbrechung des persönlichen Umganges. Die Jugendämter haben bei Fragen rund um das Umgangs-und Sorgerecht nur einen Notdienst eingerichtet. Bei Problemen mit der Umgangsausübung kann daher auch direkt der Anwalt und das Gericht über ein Eilverfahren kontaktiert werden.

Unterhalt bei vermindertem Einkommen:

Unterhalt ist zunächst weiterhin zu zahlen und zu fordern. Falls erhebliche Einkommenseinbußen zu verzeichnen sind, die von Dauer sind, lohnt sich die Überprüfung einer Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln im Ehegatten- und Kindesunterhalt in jedem Fall. Dies sollte möglichst sehr zeitnah erfolgen. Auch wenn der Unterhalt nicht gerichtlich oder durch Jugendamtsurkunde tituliert ist, sollte man ggf. eine Neuberechnung zeitnah fordern.  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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