Fareds mahnt ab - „Lily - Summertime Lunch (X-Art)“
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Die Malibu Media LLC hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) damit beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ abzumahnen.
Innerhalb eines p2p-Netzwerks, wie eDonkey oder Limewire, soll der Betroffene den Film „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist nach § 19 a UrhG jedoch ein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Vorliegend hätte die Malibu Media somit ihre vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung abgeben müssen. Dies geschah jedoch nicht, weshalb sie illegal erfolgte.
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird der Abgemahnte von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Erklärung verpflichtet man sich künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.
Wie reagiere ich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?
Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, gilt es ruhig zu bleiben. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.
Sie sollten einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren und die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite von diesem überprüfen lassen. Zudem kann er anhand der Umstände des Einzelfalls ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist meist zu weitgehend und kann viele Punkte enthalten, die den Abgemahnten benachteiligen. Unter anderem kann eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren festgelegt sein oder eine überhöhte Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert einen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen zu lassen. Diese sollte sich allein auf die notwendigen Angaben beziehen und somit möglichst zu Ihrem Vorteil sein. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Wenn also auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Films „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ abgemahnt wurden, melden Sie sich bei uns. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 35 854. In diesem Gespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team
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