Fechner Legal Abmahnungen für Roman Königshofer sowie Joseph Anthony Mattos-Hall

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen aus dem Jahr 2020

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Fechner Legal vor, welche angibt, jeweils von einem Fotografen, Roman Königshofer sowie Joseph Anthony Mattos-Hall, beauftragt worden zu sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe jeweils urheberrechtswidrig eine Fotografie des Mandanten auf der Internetplattform „Instagram“ veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Fotos stelle einen Verstoß gegen die Urheberrechte des Mandanten, insbesondere § 19a UrhG, dar. 

II. Vorsicht mit Unterlassungserklärungen und voreiliger Zahlung

In der Regel ist eine Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung als Vorschlag enthalten, dieser Vorschlag wiederum kann als Angebot zu einem Unterlassungsvertrag ausgelegt werden. Eine Unterlassungserklärung enthält in der Regel für den Fall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe, weshalb dann auch manchmal von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesprochen wird.  Hier sollte der beratende Rechtsanwalt in der Regel darauf achten, dass die Vertragsstrafe nicht zu hoch ausfällt, andererseits eine versprochene Vertragsstrafe angemessen ist, damit die Unterlassungserklärung nicht als "nicht ausreichend" zurückgewiesen werden kann.

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr auf unserer Homepage unter www.aid24.de/abmahnung.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

  • Von Mandanten bewertete Kanzlei.
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 8 Jahren vertreten. 
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im Urheber- Medienrecht.

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