Fehlerhafte Behandlung einer Speiseröhrenverletzung: 20.000,00 € Schmerzensgeld

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Ein Patient, der aufgrund der Verletzungen seiner Speiseröhre mehrere Monate mit einer Magensonde ernährt werden musste und dauerhaft Schluckbeschwerden hatte, hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € erhalten.

Die Speiseröhre war im Verlauf der Operation verletzt worden. Das ist ein Behandlungsfehler, da die Verletzung durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation hätte vermieden werden können. Bei dem Eingriff mit Cage-Fusion und Prothesenimplantation kam es zur Verletzung der Speiseröhre, die durch einen weiteren Eingriff als Notfall operativ versorgt werden musste.

Der Patient musste ca. fünf Monate mit einer Magensonde ernährt werden. Bis heute hat er Schluckbeschwerden, durch die er dauerhaft beeinträchtigt sein wird.

Das OLG Hamm entschied nach Beweisaufnahme, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Der Patient hatte 40.000,00 € gefordert, 20.000,00 € hat er zugesprochen erhalten.

Das Gericht wies darauf hin, dass bei derartigen Operationen die Speiseröhre auch bei einem regelgerechten ärztlichen Vorgehen verletzt werden könne. Es habe aber ein Behandlungsfehler vorgelegen, weil die Lage der Speiseröhre während der Operation nicht hinreichend überprüft wurde. Bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung wäre die Verletzung nämlich vermieden worden. Der Sachverständige bestätigte, dass die Überprüfung medizinisch geboten gewesen sei. Das Unterlassen der Kontrolle, die sonst eine mögliche Schädigung des Patienten verhindert hätte, stellt den Behandlungsfehler dar.


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