festgeldanlagen-vergleich.de, geldanlagen-49.de, zinskonto-vergleich.de, zinsvergleich-49.de - Festgeld-Betrug?

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch gefälschte Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und betrügerischen Plattformen im Netz aus. Am 03. April 2025 veröffentlichte sie beispielsweise eine Warnmeldung zu den Seiten ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49.

Warnung der BaFin vor angeblichen Zinsplattformen ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49 

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites

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ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Hier zur Warnung der BaFin  

Festgeld-Betrug in den Schlagzeilen: Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Anlagebetrug in der BILD

Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Anlagebetrug in BILD online vom 11.03.2025 „Abgezockt! Ich verlor 449.050 Euro an Anlagebetrüger“

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Anlagebetrug in BILD online vom 12.03.2025 BaFin warnt vor Anlage-Betrügern! Warum fallen so viele Menschen auf Anlagebetrüger rein? 

Kanzlei plan C hat rechtliche Schritte zur Rückführung der Gelder eingeleitet 

In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten vermeintlichen Festgeld-Plattformen bei der Kanzlei planC gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.

Identitätsmissbrauch bei Festgeld-Betrug: Für Laien kaum zu erkennen

Gerade in Fällen von Identitätsmissbrauch gestaltet sich die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale für Anleger besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Besonders hinterhältig ist dabei der Missbrauch realer Unternehmensidentitäten. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“

Erfolgreich im Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C erzielt weitere Rückflüsse für Mandanten

Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.

Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg

Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:

Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C vom 26.02.2025 im Kampf gegen Festgeld-Betrug: Täter in Schweden gefasst – Gelder zurückgeholt

Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. 

Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.

Weitere Erfolge:

"Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar." Bewertung vom 03.03.2025

"Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte." Bewertung vom 25.06.2024

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“

Ein klarer Vorteil für Geschädigte: Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Probleme mit ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 

www.kanzlei-plan-c.de




Foto(s): Rechtsanwältin Tanja Nauschütz


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