Fiat Abgasskandal – weiterer Erfolg – Kanzlei mit Urteilen gegen Fiat Italy

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Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat, nachdem sie bereits das zweite (Versäumnis-)Urteil gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat) erhalten hatte, nunmehr ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil des LG Bielefeld erwirkt (LG Bielefeld, Urteil vom 19. August 2021, Az. 8 O 100/21). Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobils des Typs Fiat Ducato Dethleffs Trend T 7057EB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird. Der NEFZ-Prüfzyklus, nach dem der Motorentyp zertifiziert ist, dauert etwa 20 Minuten. In diesem klägerischen Vortrag sieht die entscheidende Kammer eine unzulässige Manipulation der Abgasreinigung. Das Argument der Beklagten, das Fahrzeug verhalte sich innerhalb und außerhalb des Prüfzyklus gleich, daher könne keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen, ließ das Gericht nicht gelten.

Bereits das Landgericht Görlitz hatte den Autokonzern wegen Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato per (Teil-)Versäumnisurteil vom 11. Mai 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 28/21).

Auch das Landgericht Stade stellte am 16. April 2021 aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen (Az. 2 0 15/21). Da FCA/Stellantis sich zur Klage nicht geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil.

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Foto(s): pixabay.com

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