Fiat-Dieselskandal: Knaus-Wohnmobil gegen 86 % des Kaufpreises zurück - Urteil LG Dessau-Roßlau v. 14.4.22 Ducato

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Weiteres Urteil aus dem Kapitel „Wohnmobil-Abgasskandal“:

Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt den FCA-Konzern mit Urteil vom 14.04.2022, Az. 4 O 315/21, zur Rücknahme eines WoMos der Marke Knaus auf Basis eines Fiat Ducato. In dem Wohnmobil ist ein Motor mit der internen Bezeichnung Fi1 der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Ein amtlicher Rückruf liegt bislang nicht vor.

Der Kläger hatte das im August produzierte Wohnmobil im Juni 2018 mit einer Laufleistung von 0 km von einem Händler zu einem Kaufpreis von 50.199,00 EUR erworben. Da der Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen in Form einer „Zeitschaltuhr“ verwendete, drohen Konsequenzen von Wertverlust bis hin Entziehung der Betriebserlaubnis.

Nach ca. 4 Jahren Nutzung 86 % des Kaufpreises zurück

Das Landgericht Landshut verurteilt den Hersteller des Basisfahrzeugs zur Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung von gezogenen Nutzungen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Wohnmobils. Die gezogenen Nutzungen berechnete das LG Dessau-Roßlau nicht auf Basis der gefahrenen Kilometer, sondern auf Basis der Nutzungszeit. Das Gericht hat seiner Berechnung hierbei eine geschätzte Nutzungszeit von 25 Jahren zugrunde gelegt und dem Kläger somit die Rückerstattung von rd. 86 % des Kaufpreises zugesprochen.

Verstoß gegen EU-Verordnung - Schadensersatz nach BGB

Das Gericht hat den Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB zugesprochen, da es für nachgewiesen erachtete, dass die Abgasrückführung nach etwa 22 Minuten "nahezu auf Null" zurückgefahren werde. Hierin sieht das Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit einen Verstoß gegen die geltenden Normen Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007). Die Programmierung dieser Einrichtung erachtete das Gericht als "besonders verwerflich" und vorsätzlich.

Tausende Wohnmobilen betroffen: 2,0 Liter, 2,3 Liter und 3,0 Liter Hubraum, Abgasnormen Euro 5 und 6.

Der Sachverhalt ist kein Einzelfall. Motoren des FCA-Konzerns werden unter anderem von Wohnmobil-Herstellern wir Carthago, Hobby, Hymer, Knaus-Tabbert, Pilote, Pössl, Rapido und vielen anderen verwendet. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen. 


Die Liste der verbraucherfreundlichen Urteile wächst. 

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zu dem Urteil des LG Landshut vom 18.03.2022, Az. 54 O 1306/21, zu einem Challenger Mageo 367.

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Rechtsanwalt Nicolas Gotzen

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