Filesharing-Abmahnung von Nimrod wegen „Euro Truck Simulator 2“ erhalten? Ich helfe Ihnen bundesweit

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell sprechen Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Computerspiels „Euro Truck Simulator 2“ aus.

Was ist eine Nimrod-Abmahnung wegen Filesharing?

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird mit der Abmahnung vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“ mittels Filesharing herunter- und hochgeladen worden. An diesem Titel halte die Astragon Sales & Services GmbH die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte. Daher stelle das Abrufen und Anbieten des Spiels in Filesharingnetzwerken eine Verletzung dieser Rechte dar.

Der Anschlussinhaber wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiter wird die Zahlung von Schadensersatz nach § 97 Absatz 2 Satz 1 UrhG sowie Aufwendungsersatz nach § 97a Absatz 3 Satz 1 UrhG verlangt.

Sind die von Nimrod geltend gemachten Forderungen berechtigt?

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden. Keinesfalls sollten Sie hier einfach ungeprüft Muster aus dem Internet verwenden.

Der Schadensersatzanspruch kann immer nur vom wirklichen Täter gefordert werden. Oft ist der Anschlussinhaber aber gar nicht selbst für den ihm vorgeworfenen Verstoß verantwortlich, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen wie z. B. Familienmitglieder, Besucher, WG-Mitbewohner genutzt wird.

Dann schuldet der abgemahnte Anschlussinhaber keinen Schadensersatz.

Die geforderten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet.

Aber auch wenn die Haftung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden kann ist es häufig möglich, die geforderten Beträge deutlich zu reduzieren. Lassen Sie sich daher in jedem Falle umfassend anwaltlich beraten.

Wie sollten Sie auf eine Nimrod Abmahnung wegen Filesharings reagieren?

Auf jeden Fall sollten Sie sich umfassend anwaltlich über das mögliche und sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall beraten lassen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, auf eine Abmahnung wegen Filesharing zu reagieren. Daher sollten Sie sich durch die regelmäßig kurzen Fristen in der Abmahnung nicht verunsichern lassen und die geforderten Beträge nicht ungeprüft bezahlen.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Beiträge zum Thema