Filesharing – Abmahnung Waldorf Frommer wegen des Films „Hitman: Agent 47"

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell Abmahnungen wegen Filesharing des Films „Hitman: Agent 47“ im Auftrag Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Lesen Sie hier mehr zu dieser Abmahnung und wie Sie sich helfen (lassen) können.

„Hitman: Agent 47“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus dem Jahr 2015, basierend auf der gleichnamigen Computerspielserie Hitman. Der namensgebende Agent 47 ist dabei ein glatzköpfiger Elitekiller, gentechnisch perfektioniert und immer dabei, irgendwen wegen irgendwas zu töten und dabei jede Menge von irgendwas anderem kaputt zu machen. Den auf den einschlägigen Bewertungsportalen nachlesbaren Filmkritiken darf man entnehmen, dass dieser Film nicht unbedingt zu den sehenswerteren Filmen des Action-Genres zu gehören scheint. Dies hält den ein oder anderen offenbar jedoch nicht davon ab, sich den Film im Internet anzusehen und dabei durch die Verwendung einer Filesharing Software auch anderen Personen öffentlich zugänglich zu machen.

Folgerichtig versendet die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Abmahnungen wegen dieser öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Hitman: Agent 47“. Bei Waldorf Frommer sitzen zwar keine gentechnisch veränderten Agenten. Die dort tätigen Rechtsanwälte sind gleichwohl ebenfalls sehr effektiv in ihrem Metier unterwegs und versenden Schätzungen zufolge einige 10.000 Abmahnungen pro Jahr wegen Urheberrechtsverletzungen.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Hitman: Agent 47“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten?

Prüfen Sie ob

  • „Hitman: Agent 47“ tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte,
  • sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer befindet,
  • Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung in Ihrer Wohnung anwesend waren,
  • Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden war,
  • jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage kommt,
  • ein WLAN-Netzwerk installiert und mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert ist.

Sie werden online sehr viele Ratgeber zu dem Thema Abmahnung wegen Filesharing finden. Etliches von dem, was Sie dort lesen, ist sicherlich richtig. Gerade ältere Urteile sind jedoch aufgrund geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr aktuell und dürfen für die Beurteilung der Rechtslage nicht mehr als maßgeblich angesehen werden.

Die Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung wegen Filesharing sind durchaus höchst unterschiedlich. Es gibt Konstellationen, in denen es sich empfiehlt, den Weg eines außergerichtlichen Vergleichs mit Waldorf Frommer zu suchen, weil eine gerichtliche Auseinandersetzung wenig Erfolg verspricht.

Es gibt jedoch ebenso Konstellationen, in denen es sich keinesfalls empfiehlt, eine solche Einigung anzustreben, sondern in denen die geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich und energisch zurückgewiesen werden sollten.

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u. a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Hitman: Agent 47“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d. h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung meinerseits entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit schnell und für Sie bequem bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich natürlich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Ich werde zu einem fairen Pauschalpreis für Sie tätig, der sich in jedem Fall für Sie „bezahlt macht“.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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