Firmen der P&R Container Gruppe sind insolvent: Kapitalverluste drohen, Schadensersatz ist möglich

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I. Insolvenz von drei Firmen der P&R Gruppe

Am 15.03.2018 haben drei Firmen der P&R Gruppe beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Düstere Aussichten also für die mehr als 50.000 Anleger, die insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro in Direktbeteiligungen an Containern investiert haben. Die P&R Gruppe hatte Kunden sogenannte Direktinvestments in Container angeboten. Die Container wurden von den Anlegern gekauft und einige Jahre an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet. Die Anleger erhielten während der Laufzeit Mietzahlungen und hatten die Aussicht, dass die P&R-Firmen die Container am Ende der Vertragslaufzeit zurückkaufen.

Am 15.03.2018 mussten zunächst insgesamt drei Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R Insolvenz anmelden. Damit droht den vielen Tausend Anlegern der P&R Gruppe ein finanzielles Desaster. Selbst ein Totalverlust kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Anleger aufgrund ihrer Eigentümerstellung mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Hierzu der Emissionsprospekt des Angebotes 5005:

„Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz.“

II. Probleme bestanden möglicherweise schon seit Jahren

Das Handelsblatt listete bereits für die Jahre 2014 bis 2016 Unterdeckungen zwischen 190 und 157 Mio. € pro Jahr auf. Diese Beträge wurden laut investmentcheck.de auch aus Erträgen von Neugeschäften zugeschossen, woraus möglicherweise erhebliche, bereits ab dem Jahr 2014 bestehende finanzielle Schwierigkeiten entstanden sein können bzw. sich damals bereits abzeichneten. Bereits zu diesem Zeitpunkt war fraglich, wie diese Deckungslücke gefüllt werden kann. Nach eigenen Prospektangaben erzielte die P&R Equipment & Finance Corp., die u. a. die Container beschaffte und später wieder den Rückkauf abwickeln sollte, von 2014 bis 2016 einen Überschuss zwischen € 21,7 Mio. und € 13,6 Mio. Ende 2016 wurde ein Eigenkapital von € 26,5 Mio. ausgewiesen.

Hintergrund ist der Inhalt der Fondsprospekte sowie der Umstand, dass die Anleger Eigentümer der jeweiligen Container geworden sind. Anleger haften für die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Zahlungsverpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen.

III. Möglichkeiten betroffener Anleger

Mit dem Insolvenzantrag der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH am 15.03.2018 droht den Anlegern möglicherweise ein Totalverlust ihrer Anlage. Ob und in welcher Höhe Verkaufs- und Mieterlöse zukünftig möglich sind, hängt von der Marktentwicklung ab und konnte vom Insolvenzverwalter Jaffé am 19.03.2018 nicht beantwortet werden. Anlegern, denen eine Investition in diese hochriskante Unternehmensbeteiligung als Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, um entstandene und zukünftige Kapitalverluste geltend zu machen.

Neben der nunmehr ggfls. anstehenden Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle stehen betroffenen Anlegern möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen Dritte zu. Viele Anleger, die eine profitable Anlage gesucht haben, wurden möglicherweise falsch beraten und insbesondere nicht über die mit dieser Investition verbundenen enormen Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt. Sollte Anlegern die Investition in Produkte bzw. Angebote der P&R Container Beteiligungen als sichere, möglicherweise zur als Altersvorsorge geeignete Investition empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche sein.

Anleger, die eine konservative, sichere Anlage gesucht haben, hätten sich nie beteiligt, wenn sie die drohenden Verlustrisiken gekannt hätten. Bei der Investition in die P&R Container Direktinvestments handelt es sich um eine hochriskante Investition, bei der das Risiko eines Totalverlustes jederzeit bestand.

IV. Kostenfreie Erstberatung

Wir bieten betroffenen Anlegern der der P&R Gruppe bundesweit eine kostenfreie Erstberatung an. Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Wenn Sie eine Prüfung durch uns wünschen, können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren oder unseren Fragebogen ausfüllen. Der Fragebogen ist auf unser Internetseite als PDF-Datei abrufbar:

https://www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Kapitalanlage-P-und-R.pdf

Sobald uns Ihre Unterlagen nebst Fragebogen vorliegen, würden wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zukommen lassen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Anleihekaufs verfügt haben, ist diese zudem regelmäßig verpflichtet, Kostendeckungsschutz für die weitere Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewähren.

Im Rahmen unserer Vertretung rechnen wir ausschließlich Kosten ab, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, damit Ihnen kein weiteres Kostenrisiko entsteht.

Hier der Link zu unserer Webseite:

https://rae-bogdanow.de/p-und-r-container-schadensersatz-hilfe-fuer-anleger-kapitalverlust

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg


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