"Flatrate" als überraschende Klausel im Mobilfunkvertrag

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Landgericht Kiel, Urteil vom 07.09.3012 - 1 S 25/12

Eine Vertragsklausel, so hat das Landgericht Kiel für Recht erkannt, wonach für SMS eine „Flatrate" von monatlich 5 EUR vereinbart wird, ist unwirksam, weil eine derartige Klausel gem. § 305c BGB die Eigenschaft hat überraschend zu sein, wenn die vereinbarte Pauschale nicht für alle Netze gilt und Einschränkungen erfährt.


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