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Forderung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Was ist eine Forderung?

Bei einer Forderung handelt es sich um einen Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf eine bestimmte Leistung. Das Gegenstück dazu ist die Verbindlichkeit, die im Wesentlichen das Gleiche ist, aber aus Perspektive des Schuldners. Eine Forderung entsteht immer dann, wenn eine Leistung erbracht wurde, die geschuldete Gegenleistung aber nicht sofort getätigt wird.

Welche Arten von Forderungen gibt es?

In der Buchhaltung von Unternehmen tauchen Forderungen in der Jahresbilanz auf der Aktivseite auf. Sie sind dort unter dem Punkt „Umlaufvermögen“ aufgeführt. Gemäß § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) lassen sich diese Forderungen in folgende Kategorien unterteilen:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • sonstige Vermögensgegenstände

Außerdem wird zwischen folgenden Arten von Forderungen unterschieden:

Bei einwandfreien Forderungen wird ein vollständiger Zahlungseingang erwartet. Sie werden deshalb in der Bilanz mit dem gesamten Nennbetrag angesetzt.

Um zweifelhafte Forderungen handelt es sich, wenn der Schuldner mehrere Mahnungen ignoriert hat oder bereits eine Insolvenzbekanntmachung stattgefunden hat. In dem Fall kann der Gläubiger nicht sicherstellen, dass die Zahlung bis Jahresende eingegangen ist.

Uneinbringliche Forderungen liegen vor, wenn zum Jahresende erkennbar ist, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht werden kann, z. B., weil die Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war oder das Insolvenzverfahren geschlossen wurde.

Können Forderungen abgetreten werden?

Eine Forderungsabtretung ist möglich, diese wird auch Zession genannt. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Übertragung der Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Die gesetzlichen Regelungen zur Abtretung finden sich in den §§ 398 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wann verjähren Forderungen?

Forderungen verjähren innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Das bedeutet: Forderungen, die etwa im Jahr 2019 entstanden sind, können noch bis zum 31.12.2022 geltend gemacht werden. Danach kann der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich nicht mehr einfordern.


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