Führerschein im Ausland machen trotz angeordneter MPU?
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Zu viel Alkohol getrunken, Rauschmittelmissbrauch oder die Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich verletzt – in besonders schwerwiegenden Fällen wird dem Autofahrer nicht nur der Führerschein entzogen, er muss sich nach einer gewissen Sperrfrist auch einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unterziehen. Um diesen im Volksmund genannten „Idiotentest“ zu umgehen, überlegen viele, den Führerschein im Ausland nachzumachen. Im Internet tummeln sich zudem viele Angebote, die damit werben, dass man die MPU ganz einfach umgehen kann, indem man einen ausländischen EU-Führerschein in Polen oder auch Tschechien erwirbt. Denn die MPU oder ähnliche Untersuchungen gibt es nicht in jedem EU-Staat. Doch ist dieser unter Experten bezeichnete „Führerschein-Tourismus“ überhaupt legal?
EU-Führerscheine müssen in Deutschland in der Regel anerkannt werden
Grundsätzlich gilt: Ist der Führerschein rechtmäßig in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden, müssen deutsche Behörden diese ausländischen EU-Führerscheine anerkennen. Hintergrund ist eine Entscheidung des EuGH vom 26. April 2012. Wer also in einem EU-Land (z. B. Frankreich) einen Führerschein erhält, darf mit diesem auch auf deutschen Straßen Auto fahren.
Aber: Kein Umgehen der MPU möglich
Wurde der Führerschein jedoch entzogen und eine MPU angeordnet, darf man diese und die jeweilige Sperrfrist nicht umgehen, indem man im Ausland erneut eine Führerscheinprüfung ablegt. Dieser Führerschein wäre ungültig und man würde sich nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar machen. In einem solchen Fall können sowohl Geldstrafen als auch eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr verhängt werden.
Aber auch ohne Anordnung einer MPU kommt es beim Führerscheinerwerb im Ausland auf das sogenannte Wohnsitzprinzip an: Ein EU-Führerschein darf in jedem EU-Staat beantragt werden, sofern man auch wirklich seinen Wohnsitz in dem ausstellenden Staat hat, und zwar für mindestens 185 Tage im Jahr. Nur wer zuvor mindestens ein halbes Jahr im entsprechenden Land gewohnt und dort seinen Lebensmittelpunkt hatte, darf dort die Führerscheinprüfung absolvieren. (Das gilt im Übrigen auch, wenn man rein aus Kostengründen in einem günstigeren Land wie Polen oder Tschechien den Führerschein erwerben möchte.)
Deutsche Führerscheinstellen arbeiten mittlerweile eng mit den ausländischen Behörden zusammen, um herauszufinden, wer wirklich 185 Tage im Ausland gewohnt hat und wer lediglich versucht, die MPU zu umgehen. Auch danach gilt der Führerschein nur, wenn die Person wirklich einen Wohnsitz im entsprechenden EU-Land hat(te). Ein „Scheinwohnsitz“ nahe der deutschen Grenze fällt schnell auf und die Behörden schauen bei ausländischen Führerscheinen sehr genau hin. Zudem muss im Führerschein auch die ausländische Adresse genannt sein.
An die Regeln halten lohnt sich
Selbst mit professioneller MPU-Vorbereitung ist das Absolvieren der MPU letztlich billiger als ein EU-Führerschein bei einem der zweifelhaften Anbieter aus dem Internet. Und spätestens wenn herauskommt, dass der EU-Führerschein unrechtmäßig erworben wurde und ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht, ist der Ärger groß.
Fahren ohne gültigen Führerschein ist zudem nicht nur strafbar, sondern bedeutet auch, dass kein Versicherungsschutz besteht. Kommt es zu einem Unfall, so haftet der Betroffene alleine für den entstandenen Schaden!
Ihnen wurde der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet? Sie möchten wissen, was nun auf Sie zukommt? Kontaktieren Sie mich gerne und ich berate Sie, welchen Überprüfungen Sie sich stellen müssen.
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